Full text: Deutsche Konkurrenzen (1898, Bd. 8, H. 85/96)

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Mark gewährt. Dafür gehen die Pläne, Entwürfe etc. so lange in den 
Besitz der Lutherkirchengemeinde über, bis die Lutherkirche eingeweiht 
ist, Insbesondere ist der Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde 
berechtigt, aus jedem Entwurfe einzelne Teile und Gedanken für die 
zu erbauende Kirche ohne jedes andere Entgelt zu benutzen. Der 
Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde hat zwar in Aussicht ge- 
nommen, dass der Verfasser des gewählten Entwurfes auch die Ober- 
leitung bei Ausführung des Baues übernehme, geht aber in dieser 
Beziehung keinerlei Verpflichtungen ein. 
Wird der Verfasser eines der eingegangenen Entwürfe mit der 
Oberleitung der Bauausführung betraut, so ist zwischen ihm und dem 
Kirchenvorstande eine besondere Vereinbarung über das zu gewährende 
Honorar zu treffen. 
Für dieses Honorar hat derselbe auf Wunsch des Kirchenvorstands 
sowohl den von ihm selbst angefertigten Entwurf den Anforderungen 
des Kirchenvorstands entsprechend weiter auszuarbeiten oder nach Be- 
finden umzuändern, wobei auch die Mitbenutzung von besonders gelungen 
erscheinenden Einzelheiten der anderen Entwürfe nicht ausgeschlossen 
sein darf, sondern auch ein spezielles Projekt und eine genaue Preisliste 
anzufertigen, welche sowohl zur Erlangung eines Spezialkostenanschlags, 
als. auch zur Hinausgabe von Vordrucken behufs Bewerbung der Bau- 
gewerken um die einzelnen Teile des Baues geeignet sind. 
Für Unrichtigkeiten und Irrtümer in dieser Preisliste, sowie für 
den der Gemeinde daraus erwachsenden finanziellen oder anderweiten 
Nachteil ist der Verfasser verantwortlich, 
Bei Beratungen über technische Angelegenheiten des Kirchenbaues 
wird dem Oberleitenden der Bauausführung jederzeit beratende Stimme 
eingeräumt werden, 
Das Preisgericht besteht aus den Herren: Fabrikbesitzer Fuchs 
in Zwickau, Stadtbaurat Kretzschmar in Zwickau, Superintendent Meyer 
in Zwickau, Baurat Dr. Mothes in Zwickau, Baurat Rossbach in Leipzig, 
Geh. Baurat Prof. Dr. Wallot in Dresden und Pastor Francke in 
Zwickau. 
Das Preisgericht hat die eingehenden Arbeiten nach dem künst- 
lerischen Werte und der Ausführbarkeit zu begutachten und insbesondere 
denjenigen oder diejenigen Entwürfe zu bezeichnen, welche es vorzugs- 
weise für wert hält, ausgeführt zu werden. 
Protokoll des Preisgerichts. 
Zwickau, den 21. Dezember 18097. 
Die Herren Preisrichter Pastor Francke, Fabrikant Fuchs, Stadt- 
baurat Krzetzschmar, Superintendent Meyer, Baurat Mothes, Baurat 
Rossbach aus Leipzig hatten sich zu einer Sitzung des Preisgerichts 
  
  
  
 
	        

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