— 5 zz
Mark gewährt. Dafür gehen die Pläne, Entwürfe etc. so lange in den
Besitz der Lutherkirchengemeinde über, bis die Lutherkirche eingeweiht
ist, Insbesondere ist der Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde
berechtigt, aus jedem Entwurfe einzelne Teile und Gedanken für die
zu erbauende Kirche ohne jedes andere Entgelt zu benutzen. Der
Kirchenvorstand der Lutherkirchengemeinde hat zwar in Aussicht ge-
nommen, dass der Verfasser des gewählten Entwurfes auch die Ober-
leitung bei Ausführung des Baues übernehme, geht aber in dieser
Beziehung keinerlei Verpflichtungen ein.
Wird der Verfasser eines der eingegangenen Entwürfe mit der
Oberleitung der Bauausführung betraut, so ist zwischen ihm und dem
Kirchenvorstande eine besondere Vereinbarung über das zu gewährende
Honorar zu treffen.
Für dieses Honorar hat derselbe auf Wunsch des Kirchenvorstands
sowohl den von ihm selbst angefertigten Entwurf den Anforderungen
des Kirchenvorstands entsprechend weiter auszuarbeiten oder nach Be-
finden umzuändern, wobei auch die Mitbenutzung von besonders gelungen
erscheinenden Einzelheiten der anderen Entwürfe nicht ausgeschlossen
sein darf, sondern auch ein spezielles Projekt und eine genaue Preisliste
anzufertigen, welche sowohl zur Erlangung eines Spezialkostenanschlags,
als. auch zur Hinausgabe von Vordrucken behufs Bewerbung der Bau-
gewerken um die einzelnen Teile des Baues geeignet sind.
Für Unrichtigkeiten und Irrtümer in dieser Preisliste, sowie für
den der Gemeinde daraus erwachsenden finanziellen oder anderweiten
Nachteil ist der Verfasser verantwortlich,
Bei Beratungen über technische Angelegenheiten des Kirchenbaues
wird dem Oberleitenden der Bauausführung jederzeit beratende Stimme
eingeräumt werden,
Das Preisgericht besteht aus den Herren: Fabrikbesitzer Fuchs
in Zwickau, Stadtbaurat Kretzschmar in Zwickau, Superintendent Meyer
in Zwickau, Baurat Dr. Mothes in Zwickau, Baurat Rossbach in Leipzig,
Geh. Baurat Prof. Dr. Wallot in Dresden und Pastor Francke in
Zwickau.
Das Preisgericht hat die eingehenden Arbeiten nach dem künst-
lerischen Werte und der Ausführbarkeit zu begutachten und insbesondere
denjenigen oder diejenigen Entwürfe zu bezeichnen, welche es vorzugs-
weise für wert hält, ausgeführt zu werden.
Protokoll des Preisgerichts.
Zwickau, den 21. Dezember 18097.
Die Herren Preisrichter Pastor Francke, Fabrikant Fuchs, Stadt-
baurat Krzetzschmar, Superintendent Meyer, Baurat Mothes, Baurat
Rossbach aus Leipzig hatten sich zu einer Sitzung des Preisgerichts