in 7. A
Hierauf sprachen die anwesenden Herren sich dahin aus, dass
trotz der erheblichen Abweichung von der programmmälfsig festgesetzten
Bausumme das Preisgericht, — welches dem bei diesem Wettbewerbe
eingeschlagenen Verfahren entsprechend mehr den Charakter einer
Beurteilungskommission hat — dem Kirchenvorstand der Lutherkirchen-
gemeinde nur empfehlen kann, das Projekt der Herren Schilling &
Gräbner, und zwar in Anerkennung der vollkommenen Richtigkeit der
Ausführungen des Herrn Baurat Rossbach das grössere Projekt zur
Ausführung zu bringen und sich zu entschliessen, die erforderlichen
höheren Baukosten zu bewilligen.
Es geschieht dies auch in der Ueberzeugung, dass durch dasselbe
der Stadt Zwickau ein in jeder Beziehung vollständig würdiges Gottes-
haus geschafft werden wird.
Das Preisgericht erkennt den hohen künstlerischen Inhalt des
Neumeister’schen Entwurfes vollkommen an, kann aber nicht verschweigen,
dass sowohl in Bezug auf Grundriss -Disposition, als auch in Bezug auf
den Aufbau vieles in diesem Projekte enthalten ist, was für die hiesigen
Verhältnisse nicht passt und dass ohne vollständige Umarbeitung des
Projektes dasselbe nicht ausgeführt werden könnte.
Hierzu wird bemerkt, dass Herr Geheimer Baurat Prof. Dr. Wallot
in Dresden, der abgehalten ist, der heutigen Versammlung beizuwohnen,
seine persönlichen Ansichten über die Projekte der Herren Schilling &
Gräbner in einem Briefe an den Kirchenvorstand hat gelangen lassen
und dass dieselben mit den vorstehenden Beschlüssen des Preisgerichts
vollständig übereinstimmen.
Herr Baurat, Mothes bemerkte, dass, da durch die geschehenen
Ausführungen sich das Vorlesen des von ihm verfassten Protokolles
über seine Begutachtung der übrigen eingereichten Projekte erledige, er
dasselbe dem Herrn Pastor Francke zur eventuellen Benutzung zugehen
lassen wolle.
Vorstehendes Protokoll ist auf Grund stenographischer Notizen
nachträglich niedergeschrieben und den betr. Herren zur Durchsicht
bez. Genehmigung vorgelegt worden.
Nachr.
Gursch, Sekr.