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Zur Preisverteilung sind 16000 Mk, verfügbar und zwar gelangen
die Preise unbedingt zur Verteilung wie folgt:
für einen I.. Preis 4402 6.000 Mk,
»” ” I: ” Ra m 4000
» zwei III. Preise je 2000 Mk. . 4000 ”
8 AV: ya 000 „272.000
”
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zus... 16.000. Mk.
Der Rest des von der Stadtverordneten-Versammlung bewilligten Be-
trages von. 20000 Mk, gleich 4000 Mk. soll zum Ankauf weiterer Pläne
verwendet werden. Die preisgekrönten Entwürfe gehen in das unbe-
schränkte Eigentum der Stadt Wiesbaden über, doch bleibt den Ver-
fassern das Recht der Veröffentlichung vorbehalten, ebenso den Ver-
fassern angekaufter Arbeiten.
B., Bauerfordernis.
Für den Neubau des Kurhauses steht der mit dem alten Kurhause
bebaute Geländeteil zur Verfügung mit der Mafsgabe, dass kein Teil
des Gebäudes näher als 25 m an die bestehende Einfriedigung des
„Bowlinggreen“ heranrücken darf, während nach den drei anderen
Seiten bestimmte Grenzen ‚nicht gezogen werden. Es muss dafür
gesorgt werden, dass wegunfertige Personen. mittels Krankenwagen
direkt in das Hauptgeschoss des Gebäudes gelangen können.
Da der Neubau auf der Stelle des alten Kurhauses errichtet wird,
ist es in Erwägung zu ziehen, ob und wie eine organische
Verbindung zwischen den Kolonnaden und dem neuen Kur-
hause durch gedeckte Wandelgänge herzustellen ist.
Die zur Erzielung eines harmonischen Ganzen etwa erforderlich
erscheinenden Umgestaltungen und Ergänzungen der Kolonnaden sind
zur Darstellung zu bringen (vergl. A, Bedingungen 8).
Die etwa geplanten Wandelgänge müssen so auszuführen sein, dass
auf der Höhe der Wandelbahn quer durch dieselbe der Wagenverkehr
ungehindert stattfinden kann.
Für die Baukosten des Kurhauses ist ein Höchstbetrag von zwei
Millionen Mark in Aussicht genommen. Die Ausführbarkeit der Ent-
würfe für diese Summe ist durch einen Kostenüberschlag unter Zugrunde-
legung des Rauminhaltes nachzuweisen. Dieser ist aus der überbauten
Grundfläche des Gebäudes und der Höhe desselben bezw. dessen
einzelnen Teilen, von Sockelunterkante bis Hauptgesimsoberkante
gemessen, zu berechnen.
Ferner ist eine Kostenberechnung nach Grundfläche des Gebäudes
ohne Rücksicht auf einzelne höher geführte oder niedriger gelassene
Bauteile beizugeben.
In obiger Summe sollen die Kosten für die eventuelle Umgestaltung
der Kolonnaden und die zur Verbindung derselben mit dem Kurhause
eventuell anzulegenden Wandelgänge nicht inbegriffen sein.
Die Kosten hierfür sind in gleicher Weise wie beim Kurhause
besonders nachzuweisen,
Diesen Kostenberechnungen sind behufs leichterer Prüfung einfache
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