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Urteil des Preisgerichts.
Zur Beurteilung der zum Wettbewerb eingegangenen 78 Vorentwürfe
für den Neubau einer evangelischen Kirche in Köln - Lindenthal
traten die unterzeichneten Preisrichter am 11. und 18. August 1899
zusammen.
Nach Durchsicht der einzelnen Arbeiten wurden die mit nachfolgendem
Motto versehenen als den gestellten Anforderungen am
wenigsten entsprechend erachtet: „Altes und Neues“, „Bete und arbeite“,
„Evangelisch“, „Schlicht I“, „Veritas“, „Friede I, „Deo I“, „Viereck
im Kreis“, „Skizze“, „Gottes Ehre“, „No. 3“, „Gloria“, „Glockenstube“,
„Kcclesia“, „Gott vertraut — wohlgebaut“, „Und wenn die Welt voll
Teufel wär“, „In den Normen“, „Bescheiden“, „La“.
Von den übrigen wurden die mit nachstehenden Mottos bezeichneten
Arbeiten zur engeren Wahl gestellt. Das Urteil der Kommission
ist in kurzen Worten beigefügt.
1) „Baby H. M.“ (Die Erweiterung ist bei der gewählten Anordnung
nicht in zweckmäfsiger Weise möglich. Architektur lobenswert.)
2) „Gewölbte Saalkirche“. (Architektur gefällig, Grundrissanordnung
weniger befriedigend.)
3) „Clarenbach A“. (Zweckmäfsiger Grundriss, Konstruktion des
Vierungsturmes bedenklich.)
4) © (Grundrissbildung gesucht, Architektur weniger interessant.)
5) „Mila“. (Erweiterung nicht in genügender Weise vorbereitet,
Architektur kleinlich.)
6) „Wählt mich“. (Die Ausführungskosten überschreiten erheblich
den angesetzten Preis. Architektur unruhig.)
7) „Vicinis“. (Guter Grundriss, Architektur weniger befriedigend.)
8) „Vorortkirche“. (Mangelhafte Emporenanlage.)
9) „Zukunft“. (Zweckmäfsiger Grundriss, gefälliger Aufbau, ange
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messene Erweiterung möglich.)
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