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600 Mk. Die preisgekrönten je 20 Zeichnungen gehen in unser freies
Eigentum über und können von uns einzeln oder in ihrer Gesamtheit
vervielfältigt, sowie von jedermann frei zum Zwecke von Bauausführungen,
welche für Hildesheim bestimmt sind, benutzt werden. Auch steht uns
das Recht zu, jede andere eingelieferte Zeichnung für je 30 Mk. anzukaufen
und damit betreffs ihrer die gleichen Rechte zu erwerben.
Uebrigens bleibt es den Urhebern unbenommen, auch ihrerseits die von
uns erworbenen Zeichnungen zu vervielfältigen oder sonstigen Gebrauch
davon zu machen.
Das Preisrichteramt haben übernommen die Herren Professor Hehl
in Berlin, Professor Mohrmann in Hannover, Stadtbaumeister Schwartz
in Hildesheim, Major a. D. Buhlers in Hildesheim, Oberbürgermeister
Struckmann in Hildesheim.
Denselben steht es frei, bei Behinderung eines der Preisrichter
einen anderen an die Stelle zu setzen.
Die näheren Bedingungen, welche bei der Einlieferung der Zeichnungen
unterschrieben zurückzugeben sind, sowie der Wortlaut der
mafsgebenden Bauvorschriften können vom hiesigen Stadtbauamte bezogen
werden,
Hildesheim, den 25. September 1809.
Der Verein
zur Erhaltung der Kunstdenkmäler Hildesheims.
G. Struckmann.
FINE
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