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f) an die Westseite des Saales anschliefsend und nach dem
Park gelegen, gedeckte Halle von ca, 80 qm nebst vor-
liegender geräumiger Terrasse,
3. Anschliessend an das Eckgebäude unter ı und von den Warte-
räumen zugänglich, an dem sog. Buschweg gelegen, die Bade-
anstalt, getrennt für Männer und Frauen mit zusammen ca,
a) 10—20 Badezellen erster Klasse ä 2,50 > 3,60;
b) 30 . zweiter: 29. 2,50 << 3,60;
c) 4 Doucheräumen & ca. 8—10 qm;
d) 2 Inhalationsräumen & 50—60 qm;
e) 4 Einzelinhalationsräumen ä 8—12 qm;
f) Aborten;
g) 2 Zellen für Dampfbäder;
h) 2 Wärterzimmer & 12—13 qm;
j) 2 Räumen für Wäsche ä‘12-—15 qm;
k) der Durchfahrt nach dem Hofe 3,50 m Breite;
1) 10—12 Brausebädern, getr, f, Männer und Frauen, je mit
Warteraum, Abort und Wärterzimmer, sowie gemeinschaft-
licher Billetkasse — von der Durchfahrt zugänglich.
4. Die Wirtschaftsräume an der nördlichen Grundstücksgrenze,
mit:
a) Waschküche, ca. 30 qm;
b) Raum für nur unreine Wäsche, ca. 20 qm;
c) Trockenkammer, ca. 20 qm;
d) Roll- und Plättstube, ca. 60—70 qm;
e) Kesselhaus mit Kohlenraum und Werkstatt, zus. ca. 180 bis
200 qm;
f) Aborte für Männer und Weiber;
g) Treppe nach dem oberen Geschoss;
h) über den Räumen a—d: Wohn- und Schlafräume für das
Personal.
Da der Park bei Hochwasser überschwemmt wird, ist der Erd-
geschossfussboden sämtlicher Räume einschliesslich Terrasse auf -+- 6,25 m
über Bernburger Saale- Pegel (0,00) zu legen,
Das Eckgebäude soll zur Gewinnung von 150—200 qm Wirt-
schaftskellern in dem an das stehenbleibende Gebäude grenzenden Teil
unterkellert und gegen Hochwasser gedichtet werden,
Der Eingang zum Eckgebäude ist an die nach Angabe des Lage-
planes abgestumpfte Ecke zu verlegen, während die Auffahrt zum Kur-
gebäude vom Quaiplatz aus erfolgen soll.
In der Baukostenberechnung ist für Kurhaus, Eckgebäude und
Badeanstalt der Satz von 16 Mk., für die Wirtschaftsgebäude von 12 Mk,
pro cbm umbauten Raumes anzusetzen, wobei die Höhe bei unter-
kellerten Teilen von Kellersohle bis Oberkante Hauptgesims, bei nicht
unterkellerten Teilen von 1,50 m unter Terrain bis Oberkante Haupt-
gesims berechnet wird. Für hohe Dächer, Türme, Giebel etc, sind
entsprechende Zuschläge zu machen,