10. Oktober 1908
BAUZEITÜNG
331
wachung) erbracht habe. Dagegen fand das Be
rufungsgericht, daß der nun auch wegen eignen
Verschuldens nach § 823 BGB. in Anspruch ge
nommene Beklagte darin gefehlt habe, „daß keiner
lei Vorkehrung zur Ueherwachung der ordnungs
mäßigen Ausführung der Arbeit durch einen un
bedingt zuverlässigen Angestellten getroffen, nicht
einmal einem der vier Arbeiter die Aufsicht über
die Arbeit der übrigen übertragen und daß auch
nach Fertigstellung der Arbeit eine Besichtigung
und Prüfung derselben durch den Beklagten oder
einen Beauftragten desselben nicht vorgenommen
wurde. Mindestens die eine oder die andre dieser
Maßregeln“, heißt es weiter, „wäre aber gerade
deshalb geboten gewesen, weil der Beklagte weder
vorherige Anweisungen gegeben hatte, noch wäh
rend der Ausführung der Arbeit eine persönliche
Aufsicht ausübte, und weil der Beklagte auch sonst
eine Beaufsichtigung seiner Arbeiter nicht oder nur
in unzulänglich er Weise auszuüben pflegt, erfahrungs
gemäß aber unter solchen Umständen auch sonst zuver
lässige Arbeiter leicht dazu verleitet werden, die ihnen
zu selbständiger Ausführung überlassenen Arbeiten nicht
mit genügender Sorgfalt auszuführen.“ Die Annahme
eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem schaden
stiftenden Ereignis und dem Verschulden des Beklagten
sei berechtigt, weil bei Ausübung der gebotenen Kontrolle
die für den Einsturz kausalen Mängel, insbesondere die
ungenügende Befestigung der Decke durch Verwendung
zu kurzer Stifte bei Aufnagelung der Bipphölzer, ver
mieden worden wären. Der Einwand, die vier Arbeiter
hätten unter ständiger Aufsicht des bauleitenden Bau
führers gestanden, gehe fehl, weil eine so ins einzelne
gehende Kontrolle, wie hier in bezug auf die Benutzung
genügend langer Stifte, schwerlich dem Bauführer ob
liege; liege sie ihm aber ob, so werde dadurch der Be
klagte nicht von seiner daneben bestehenden Aufsichts
und Kontrollpflicht befreit. Das Oberlandesgericht erkannte
demgemäß den Werkmeister für dem Grunde nach schadens
ersatzpflichtig, ein Urteil, das vom Reichsgericht mit
ähnlicher Begründung bestätigt wurde. N. hätte infolge
dessen ohne seine Haftpflichtversicherung beim Stuttgarter
Versicherungsverein an Entschädigung und Kosten ins
gesamt 17 072,78 M. aufzuwenden gehabt.
Mögen auch manchem die von den genannten Ober
gerichten für solche einfachen Arbeiten gestellten An
forderungen als zu weitgehend erscheinen, so zeigt der
Fall doch, wie kostspielig auch bei sonst zuverlässigen
Arbeitern und bei Ausführung verhältnismäßig leichter
Arbeiten das Unterlassen einer ständigen Kontrolle werden
kann. —n.
Wettbewerbe
Knabenscluilhaus in Rostock. Ein Skizzenwett
bewerb zur Erlangung von Entwürfen wird unter den im
Deutschen Reiche ansässigen Architekten zum 3. J anuar 1909
erlassen. Es gelangen drei Preise von 2000, 1500 und
1000 M. zur Verteilung; ein Ankauf dreier nicht preis
gekrönter Entwürfe für je 500 M. bleibt Vorbehalten. Dem
Preisgericht gehören unter andern an Stadtbaudirektor
Dehn und Senator Ehmig - Rostock sowie Baudirektor
Hamann-Schwerin. Unterlagen gegen 5 M., die zurück
erstattet werden, sind durch das Stadtbauamt in Rostock
zu beziehen.
Architektonische Ausbildung der beiden Weiße
ritztalsperren bei Klingenberg und Malter. Von
52 Entwürfen erhielten den I. Preis von 2000 M. Hans
Poelzig-Breslau und Emil Ferchland-Dresden, denll.Preis
von 1500 M. Volkmar Ihle-Meißen, den III. Preis von
750 M. Lossow & Kühne-Dresden. Es wurde beschlossen,
für je 400 M. anzukaufen die Entwürfe der Gebr. Fichtner
unter Mitarbeit von Architekt E. P. Bender-Dresden,
der Architekten Fritz Bräuning-Berlin und Schilling
& Gräbner-Dresden.
Kleine Mitteilungen
VVürtt. Kunstverein Stuttgart. Neu ausgestellt:
Gesindel, Tauwetter von H. Baluschek; Loge, Eschen
wald von Martin Brandenburg; In den Dünen, Mädchen
im Walde von E. Bischoff-Culm; Dame in grünem Kleid,
Bei der Toilette von H. E. Linde Walther; Garten,
Schattiger Brunnen, Enten von Emil Pottner; Anbetung,
zwei Interieurs aus dem Museum Plantin, Auf der Suche
nach Obdach, Im Mondschein, In der Wüste, Am Abend,
Fastenberg bei Jericho, Vom Toten Meer von Emil Uhl;
Landschaften von Peter Greeff; Rosen von Anna Peters;
Johannes (Bronzestatue) für die Erlöserkirche von Emil
Kiernlen u. s. w.
Hoftheaterneubau Stuttgart. Wie dem „ Staatsanz. “
mitgeteilt wird, sind in dem Wettbewerb für Entwürfe
zum Neubau der Kgl. Hoftheater in Stuttgart zu der fest
gesetzten Frist im ganzen 23 Entwürfe eingelaufen. Der
Zusammentritt des Preisgerichts wird im Laufe des Monats
erfolgen und nach dessen Schiedsspruch eine öffentliche
Ausstellung sämtlicher zum Wettbewerb zugelassener Plane
stattfinden.
Straßenbauwesen in Württemberg. Der Ver
waltungsbericht der Kgl. Ministerialabteilung für den
Straßen- und Wasserbau für die Rechnungsjahre 1905
und 1906, I. Abteilung Straßenbauwesen, ist uns soeben
zugegangen. Der Bericht, dem ein umfangreiches Material
an Beilagen beigegeben ist, bezieht sich auf die ordent
liche Straßenunterhaltung, die Neubauten und Verbesse
rungen von Staatsstraßen und von Brücken sowie auf
Nachbarschaftsstraßen, soweit sie mit Staatsbeiträgen
neugebaut, verbessert oder unterhalten worden sind; er
enthält auch die Ergebnisse der Aufnahme des Verkehrs
auf den Staatsstraßen im Jahre 1906, der durch eine große
farbige Karte übersichtlich und genau veranschaulicht wird.
Mit Interesse wird neben den Daten und Tabellen die
Beschreibung der neuen Straßenbrücke über den Neckar
bei Neckargartach aufgenommen werden, die in drei be
sonderen Blättern eine musterhafte bildliche Darstellung
erfährt. Jeder, der den Bericht nicht oberflächlich
prüft, sondern sich denselben näher ansieht, wird dem
Fleiß und der Sorgfalt, welche diese umfangreiche und
subtile Arbeit auszeichnet, wie den aus derselben er
sichtlichen Leistungen unsrer Straßenbaubehörden seine
Anerkennung zollen. F.
Das württ. Baugewerbe. In dem Aufsatz über
„Das württ. Baugewerbe und seine Entwicklung“ war in
Nr. 39 unter den Baugeschäften die Firma. Gebr. Reim-