Bequemlichkeit, sondern auch dem Grundsatze einfacher aber wü
Schönheit entsprechen.
Zum Bau steht hübscher, ziemlich harter roter Sandstein
städtischen, nahe gelegenen Brüchen verhältnismässig billig zur Verf
Seine Verwendung, insbesondere seine ausschliessliche Verwendung wird
nicht vorgeschrieben.
Die Bausumme für die Leichenhalle mit Zubehör soll 60000 Mk.
nicht übersteigen. Die Wohnungen sollen je 3 Zimmer, Küche und
Zubehör erhalten und zur Anlage harmonisch passen, aber möglichst
einfach ausgebildet sein.
Ein bestimmter Stil wird nicht verlangt.
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Herren zusammen:
. Oberbürgermeister Dr. Altfelix, Lahr, als Vorsitzender,
. Oberbaurat, Professor Schäfer, Karlsruhe,
. Stadtbaumeister 7homa, Freiburg i. B.,
. Geh, Kommerzienrat, Stadtrat Stösser, Lahr,
. Stadtbaumeister Nägele, Lahr.
Im Falle der Verhinderung eines Mitgliedes wird vom Preisgericht
ein Ersatzmann bestimmt mit der Massgabe, dass das Stimmenverhältnis
der Bausachverständigen gewahrt bleibt.
Die einzuliefernden Arbeiten müssen spätestens am 15. November
1903 beim Stadtrat der Stadt Lahr eingeliefert werden,
Die zu vergebenden Preise betragen:
1. Preis 1000 Mark
Zen s00 7,
ee 300
Die Stadtgemeinde behält sich das Recht vor, auf Empfehlung
des Preisgerichts weitere Arbeiten zum Preise von 200 Mk. anzukaufen.
Auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts kann eine andere
Verteilung der für die Preise ausgesetzten Summe erfolgen.
Es ist in Aussicht genommen, dem Verfasser des angenommenen
Entwurfs die künstlerische Leitung für den. Bau der Leichenhalle und
für die üblichen baulichen Anlagen des Friedhofs zu übertragen, wobei
der Verfasser die Pläne in künstlerischer Hinsicht zu liefern und. bei
der Ausführung die Aufsicht mitzuführen hat, während auf alle Fälle
der Bau unter Mitwirkung des Stadtbauamts zu erfolgen hat.