Full text: Deutsche Konkurrenzen (1904, Bd. 17, H. 193/204)

  
  
  
  
  
Bequemlichkeit, sondern auch dem Grundsatze einfacher aber wü 
Schönheit entsprechen. 
Zum Bau steht hübscher, ziemlich harter roter Sandstein 
städtischen, nahe gelegenen Brüchen verhältnismässig billig zur Verf 
Seine Verwendung, insbesondere seine ausschliessliche Verwendung wird 
nicht vorgeschrieben. 
Die Bausumme für die Leichenhalle mit Zubehör soll 60000 Mk. 
nicht übersteigen. Die Wohnungen sollen je 3 Zimmer, Küche und 
Zubehör erhalten und zur Anlage harmonisch passen, aber möglichst 
einfach ausgebildet sein. 
Ein bestimmter Stil wird nicht verlangt. 
Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Herren zusammen: 
. Oberbürgermeister Dr. Altfelix, Lahr, als Vorsitzender, 
. Oberbaurat, Professor Schäfer, Karlsruhe, 
. Stadtbaumeister 7homa, Freiburg i. B., 
. Geh, Kommerzienrat, Stadtrat Stösser, Lahr, 
. Stadtbaumeister Nägele, Lahr. 
Im Falle der Verhinderung eines Mitgliedes wird vom Preisgericht 
ein Ersatzmann bestimmt mit der Massgabe, dass das Stimmenverhältnis 
der Bausachverständigen gewahrt bleibt. 
Die einzuliefernden Arbeiten müssen spätestens am 15. November 
1903 beim Stadtrat der Stadt Lahr eingeliefert werden, 
Die zu vergebenden Preise betragen: 
1. Preis 1000 Mark 
Zen s00 7, 
ee 300 
Die Stadtgemeinde behält sich das Recht vor, auf Empfehlung 
des Preisgerichts weitere Arbeiten zum Preise von 200 Mk. anzukaufen. 
Auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts kann eine andere 
Verteilung der für die Preise ausgesetzten Summe erfolgen. 
Es ist in Aussicht genommen, dem Verfasser des angenommenen 
Entwurfs die künstlerische Leitung für den. Bau der Leichenhalle und 
für die üblichen baulichen Anlagen des Friedhofs zu übertragen, wobei 
der Verfasser die Pläne in künstlerischer Hinsicht zu liefern und. bei 
der Ausführung die Aufsicht mitzuführen hat, während auf alle Fälle 
der Bau unter Mitwirkung des Stadtbauamts zu erfolgen hat. 
 
	        
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