Aus den Bedingungen.
Das Gebäude soll im Süden der Stadt auf dem an der Wasser-
werkstrasse gelegenen städtischen Grundstück errichtet werden und für
Aufnahme von mindestens 35 Knaben und mindestens 25 Mädchen hin-
reichend Raum bieten, dabei aber auf einfache Weise zur Aufnahme
der doppelten Anzahl von Waisen durch Anbau oder Neubauten
erweiterungsfähig sein,
Die Einrichtung von Schulzimmern ist nicht erforderlich.
Eine entsprechende Anzahl besonderer Tagesräume ist vorzusehen;
ferner sind die nötigen Speiseräume und ein Versammlungsraum zur
Abhaltung von Andachten und kleineren Festlichkeiten erforderlich,
An geeigneter Stelle ist ein Dienstzimmer, ein kleines Sitzungs-
zimmer für den Waisenrat, der aus 6 Personen besteht, eine Wohnung
von 4 Zimmern für den Hausverwalter, je ein Zimmer für zwei Schwestern
und eine aus drei Räumen bestehende Wohnung für den Heizer vorzusehen.
Als Nebenräume werden noch Koch- und Waschküche, Anrichte-
raum, Speisekammer, Kellerräume für Vorräte und Heizmaterial und
Aborte mit Wasserspülung erforderlich.
Die Treppen sollen so angelegt werden, dass zur Erreichung der-
selben von keiner Stelle aus ein längerer Weg als 25 Meter zurück-
gelegt zu werden braucht.
Das Gebäude soll mit Sammelheizung, einem kleinen Brausebad
und einigen Wannenbädern versehen werden.
Die Anzahl der Wohngeschosse soll an keiner Stelle des Gebäudes
mehr als 3 betragen.
Von den Bewerbern wird verlangt:
a) ein Lageplan für die Gebäudeanlage I: 500,
b) die Grundrisse aller Geschosse 1 : 200,
c) die Ansicht der Hauptfront und einer der beiden Nebenfronten
I :200,
d) zwei Durchschnitte I: 200,
e) Erläuterungsbericht mit summarischer Berechnung der Baukosten
nach dem Kubikinhalt des umbauten Raumes von Kellerschle
bis Oberkante des Hauptgesimses unter Zurechnung von
Erkern usw.
Für das jetzt zu errichtende Gebäude stehen 100000 Mark zur
Verfügung, welcher Betrag für die ganze Bauausführung einschliesslich
Bauleitung, Heizungsanlage usw., jedoch ausschliesslich Grundstück, sowie
Inventar, Garten- und Wegeanlagen, Einfriedigung und Strassenher-
stellungskosten ausreichen muss,
Besonderer Wert wird auf eine malerische Gebäudeanlage und auf
die Möglichkeit der Erweiterung gelegt.
Der Vorgarten soll eine Tiefe von mindestens 8 Meter erhalten.
Die Entwürfe sind spätestens bis zum 15. Dezember 1903 einzuliefern.