Die einzelnen Geschosse: sollen umfassen und zwar:
Das Erdgeschoss,
A. Amtsgericht: ı. Abteilung für Strafsachen, 2, ’esgleichen für freiwillige
Gerichtsbarkeit, c) Konkurssachen und Registerführung d) “Grundbuchsachen.
B. Amtsanwaltschaft, C. Hypothekenamt. G. Einige verfügbare Räume.
HH: Beschliesserwohnung.,
Das I. Obergeschoss.
A, Amtsgericht: 2. Abteilung für freiwillige Gerichtsbarkeit: a) Vormund-
schaftssachen und Hinterlegungswesen, b) Nachlasssachen. 3, Abteilung für streitige
Gerichtsbarkeit. D. Landgericht: 2, Kammer für Handelssachen, 5. Räume für
die Untersuchungsrichter I und al.
Das II. Obergeschoss.
D. Landgericht: ı. Die Zivilkammer II, 3. Die Strafkammer I und II mit
gemeinsamem Sitzungssaal, 7, Allgemeine Räume und zwar: a) die Zimmer des Land-
gerichtspräsidenten, der zurzeit zugleich Vorsitzender der Zivilkammer II ist, und die
Zimmer seines Personals, b) der Saal für Plenarsitzungen (zugleich Bibliothek) und
das grosse Arbeitszimmer der Richter, (7a und 7b im Zusammenhange miteinander),
4. Das Schwurgericht (Schwurgerichtssaal, zweigeschossig) nebst einem Zimmer fü
die bei dem Schwurgericht beschäftigten Rechtsanwälte. F. Die Staatsanwaltschaft
Das III. Obergeschoss.
D. Landgericht: 1. Zivilkammer I und II, 6. Gerichtsschreiberei, 4. Schwur-
gericht (zweites Geschoss des Schwurgerichtssaals). E. Räume für Rechtsanw älte
G. Verfügbare Räume.
Das Gebäude muss die erforderlichen, der Grösse der ganzen Anlage ent-
sprechenden Haupteingänge und Nebentreppen erhalten.
Die in ausreichender Zahl in jedem Geschoss und für beide Geschlechter
getrennt vorzusehenden Aborte, sowie die Diener- und Wartezimmer sind in mög-
lichster Nähe der Treppen anzuordnen. Auch ist die Anlage eines Personenaufzugs
und mehrerer Aktenaufzüge vorzusehen.
Die Beschliesserwohnung, die auch in zwei Halbgeschossen untergebracht
werden‘ kann, soll von einem der Eingänge auf kürzestem Wege zu erreichen sein.
Für die Zugänglichkeit und die Grösse der Höfe sind die baupolizeilichen
Bestimmungen der Stadt Mainz massgebend.
Es bleibt spätere Entschliessung vorbehalten, ob ein Teil der Kellerräume
zur Lagerung von Wein für die Grossh. Weinbau - Domänenverwaltung und zur Auf-
bewahrung alter Akten verwendet werden soll. Für die Berechnung des Kubik-
Inhalts des umbauten Raumes ist für den Keller eine Höhe von 2,80 m von Fuss-
boden zu Fussboden zugrunde zu legen.
a, Zusammenstellung
derjenigen Räume, welche für das Justizgebäude erforderlich werden,
Raum Nr.
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Erdgeschoss, etwa etwa
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A. Amtsgericht. |
1. Abteilung für Strafsachen.
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I | desgl. (für den Bedarfsfall) . . .| 90 9o0| 4
I | Beratungszimmer . RE 25 | 25 I
1 | desgl. (für den Bedarfsfall) . . .| 20| 20] h
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