Aus dem Ausschreiben der reformierten Oberneustädter
. Gemeinde.
An dem Wettbewerb können sich alle Architekten beteiligen, die in der
Provinz Hessen - Nassau ihren Wohnsitz haben.
Die’ Entwürfe sind bis ı. Oktober 1903 einzuliefern.
An Zeichnungen sind zu liefern: ein Lageplan ı: 500, die beiden Grundrisse
(unter und über Empore) I: 200, Vorder-, Seiten- und Rückansicht 1 : 200, Längs-
und Querschnitt 1 : 200, ein Schaubild vom Standpunkt A des Lageplanes aus gesehen.
Sämtliche Zeichnungen sind in schwarzen Strichen in einfacher Weise her-
zustellen, farbige Blätter sind ausgeschlossen. Den Zeichnungen ist ein kurzer
Erläuterungsbericht beizugeben, sowie ein Kostenüberschlag nach cbm umbauten
Raumes. Nicht verlangte Zeichnungen und Unterlagen bleiben von der Beurteilung
und Ausstellung ausgeschlossen.
Für die nach Beschluss der Preisrichter besten Entwürfe werden ausgesetzt:
ein erster Preis von 2000 Mark,
ein zweiter Preis von 1500 Mark,
ein dritter Preis von 1000 Mark,
Rühren von demselben Verfasser mehrere preisgekrönte Entwürfe her, so er-
hält er nur den höchsten der ihm zuerkannten Preise im vollen Betrage, von einem
weiteren nur die Hälfte, die andere Hälfte wird zum Ankauf anderer Entwürfe verwandt.
Es besteht die Absicht seitens der ausschreibenden Baukommission, die Aus-
führung dem Gewinner des ı. Preises oder einem andern der Preisgewinner auf Grund
eines abzuschliessenden Vertrages zu übertragen,
Das Preisgericht besteht aus den Herren: Architekt Zudwig Hofmann-Herborn,
Professor 4. Neumezster- Karlsruhe i. B., Geheimer Baurat Schuchard-Kassel, Stadt-
baurat Mößfner- Kassel, Pfarrer P. Neumeister-Kassel, Beigeordneter und Stadtältester
Seidler -Kassel, Amtsgerichtsrat Köhler - Kassel.
Die Kirche soll auf dem im Lageplan angegebenen Bauplatz errichtet werden.
Die Stadt befindet sich auf der Nord- Ostseite... Der Haupteingang zur Kirche kann
sowohl auf die Nord- wie die Südseite gelegt werden.
Die Kirche soll 800 bequeme Sitzplätze enthalten, von denen etwa 3/4 im
Schiff, */4 auf Emporen sich befinden sollen, Ausserdem ist vor der Orgel Raum
für einen Sängerchor von 60 Mann anzuordnen.
Der Altar, der einen Umgang haben muss (umschritten werden muss), soll
von allen Plätzen aus sichtbar sein, Ein fester Taufstein ist nicht anzuordnen, Die
Stellung der Kanzel, der Orgel und des Altars wird freigegeben, Die Kanzel muss
ebenfalls von allen Plätzen aus sichtbar sein; der Geistliche muss auf allen Plätzen
gut gehört werden.
Ausser dem Kirchenraum wird noch verlangt: eine Sakristei von ungefähr 20 qm
mit Vorraum und Abort, zwei Konfirmandenzimmer für je 50 Kinder mit gemein-
schaftlichem oder getrenntem Vorraum, ein kleiner Geräteraum. Die. Konfirmanden-
zimmer sollen auch als Versammlungsräume für kirchliche Vereine dienen. Es ist
erwünscht, sie im Bedarfsfalle zu einem einzigen Raum vereinigen zu können.
Auch ist es statthaft, diese Konfirmandenzimmer als Vorräume für die Kirche anzu-
ordnen, sodass sie im Bedarfsfalle zum Raum der Kirche hinzugezogen werden können.
Die Grundrissanlage der Kirche ist freigegeben; es ist sowohl eine Langschiff-
anlage wie eine Zentralanlage zulässig.
Die Kirche soll einen Turm mit 3 Glocken und Uhr erhalten.
Der Stil der Kirche ist den Bewerbern freigegeben. Als Baumaterial ist
vorzusehen: Mauerwerk aus lagerhaften Bruchsteinen und die Architektur aus Sand-
steinwerkstücken. Es wird mehr Wert auf guten Umriss bei einfacher Architektur
als auf reiche Einzelbildung gelegt.
Die Baukosten der Kirche sind auf 200000 Mark festgesetzt, wobei 30000 Mark
für Glocken, Orgel, Uhr, Heizung und Architektenhonorar in Berechnung zu ziehen sind,
Entwürfe, welche den Kostenanschlag nach Ansicht der Preisrichter überschreiten,
sind von der Preisverteilung ausgeschlossen,