Aus dem Ausschreiben.
Das für die Kolonie der Grube Anna bestimmte Gelände des Gutes Kellersberg
und dasjenige der Neuanlage Streiffeld liegen im Landkreis Aachen. Die Beamten-
wohnungen, welche nur bei der Neuanlage Streiffeld errichtet werden sollen, müssen
getrennt von den Arbeiterwohnungen auf dem in der Nähe der Gutshöfe Streiffeld
gel
genen Gelände erbaut werden. Es stehen hierfür die Flächen AB, C und '’D
und event. E_ des Lageplanes Nr. 2 zur Verfügung; andere zweckmässige Vorschläge
sind jedoch nicht ausgeschlossen,
— Der Wettbewerb soll umfassen:
1. je einen Bebauungsplan für die beiden Kolonien, ca. 13 bezw. 30 ha gross.
2. Entwürfe für verschiedene Arten von Arbeiterwohnhäusern.
3. Entwürfe für Beamtenwohnhäuser,
4- Entwürfe für die dem gemeinsamen Gebrauche dienenden Gebäude und zwar:
Zu der Kolonie Kellersberg Entwurfsskizzen für: a) eine Konsumanstalt und zwei
kleine Gebäude für je einen Backofen; b) eine Wasch- und Badeanstält; c) eine
Verwahrschule mit Kindergarten und Spielplätzen; d) eine zweiklassige, er-
weiterungsfähige Volksschule mit Wohnung für einen verheirateten Lehrer.
Zu der Kolonie Streiffeld Entwurfsskizzen für: a) eine Konsumanstalt; b) eine
Bäckerei; c) eine Fleischerei; d) ein Schlachthaus; -— es ist freigestellt, die
Betriebe b, c und d nach Möglichkeit zu vereinigen —; e) ein Erholungsheim
mit Saal und getrennten Räumlichkeiten für Beamte und Arbeiter: f) Verwahr-
schulen mit Kindergärten und Spielplätzen; g) eine vierklassige, erweiterungs-
fähige Volksschule mit zwei Wohnungen für je eine Lehrersfamilie; h) eine
Wasch- und Badeanstalt
Nachfolgende nähere Bestimmungen sind der Bearbeitung der Bebauungspläne
zugrunde zu legen:
Bei der Kolonie Kellersberg ist die öffentliche Strasse, welche das Gelände
nordöstlich begrenzt, als feststehend anzusehen.
Bei der Kolonie Streiffeld sind die öffentlichen Strassen, welche das Ge-
lände im Süden, Norden und Nordwest begrenzen bezw. durchschneiden, ebenfalls
als feststehend anzusehen; auch ist Rücksicht darauf zu nehmen,
Gleise der Staatsbahn ein Fahrweg angelegt werden soll,
Die einzelnen Hausgrundstücke für Arbeiterwohnungen sollen, einschliesslich
des Gartens, eine Grundfläche von etwa 200-—220 qm umfassen, diejenigen für
Beamtenwohnungen etwa 400 - 500 qm, je nach Grösse der Wohnung, und die für
die Oberbeamten ca. 800 qm. Die Arbeiterwohnhäuser sind teils
als freistehende
Einzelhäuser, teils als Gruppen von 2—5 aneinander gebauten Häusern, teils auch
als geschlo
ne Reihenhäuser zu errichten. Freistehende Einzelhäuser sind jedoch
nur in beschränkter Zahl zulässig.
Für sämtliche Gebäulichkeiten ist die Baupolizei- Verordnung des Landkreises
Aachen massgebend.
Von den Arbeiterwohnungen jeder Kolonie sollen etwa T/zo drei, 6/10 vier,
ıo fünf und */z0 sechs Räume, einschliesslich Küchenraum, umfassen. Zu jeder
Wohnung gehören ausserdem Keller, Abort und Stallung. Die Wohnungen sollen
aus Erd- und Obergeschoss oder ausgebautem Dachgeschoss bestehen, je einen be-
sonderen Eingang und einen kleinen Vorgarten erhalten. Die Aborte sollen nach dem
Grubensystem ausserhalb der Häuser errichtet werden und keine Wasserspülung erhalten.
Die Gebäulichkeiten sind in der Architektur möglichst bescheiden zu halter ;
komplizierte Dächer sind tunlichst zu vermeiden. Das Aeussere soll vorwiegend in
Ziegelrohbau ausgeführt werden. Die Stockwerkshöhen sollen im Lichten etwa
im Erdgeschoss und 3 m im Dachgeschoss betragen.
An Beamtenwohnungen sind etwa 40 vorzusehen. Hiervon sollen 2 (für
Oberbeamte) 8 Räume, 10 Wohnungen 7 Räume und die übrigen 6 Räume, ein-
schliesslich Küchenraum, enthalten; jede Wohnung erhält ausserdem Keller, Boden-
raum, Abort und Stallung. Diese Beamtenwohnungen sind, wie erwähnt,
der Kolonie Streiffeld vorzusehen.
Es werden nur freistehende Doppelhäuser oder freistehende Einfamilienhäuser
verlangt; die Oberbeamten erhalten jedenfalls freistehende Einfamilienhäuser, Die
sind hierbei tunlichst gruppiert zu legen.
dass neben dem
3,10 m
nur bei