Aus dem Ausschreiben.
Die Entwürfe müssen bis zum ı. April d, Js. an den Kreisausschuss
des Kreises Altenkirchen eingereicht sein.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der Preise erfolgt auf
Grund des Urteilsspruches eines Preisgerichts, das aus folgenden Per-
sonen besteht:
1. Regierungs- und Baurat 7”%zelen in Coblenz.
2. Kreisbauinspektor S/zeh/ in Wetzlar.
3. Kreisbauinspektor Baurat A7wse in Siegen.
Hierzu treten für die Kreisverwaltung der Vorsitzende des Kreis-
ausschusses, bei seiner Behinderung das Kreisausschussmitglied Fabrik-
besitzer Kar! Jagenberg in Altenkirchen, und der Kreissparkassenrendant,
Für die Beschlüsse der Preisrichter ist absolute Stimmenmehrheit
massgebend, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vor-
sitzenden.
An Preisen sind ausgesetzt
erster Preis
zweiter Preis
dritter Preis
7 Mk,,
5 ‚k.,
390 Mk.
\
Sollte dem einstimmigen Urteil der Preisrichter zufolge keiner der
Entwürfe des ersten Preises würdig erscheinen, so bleibt eine anderweite
Verteilung der Gesamtsumme von 1500 Mk. vorbehalten,
Der Kreisausschuss behält sich vor, auf Befürwortung des Preis-
gerichts weitere Entwürfe zum Preise von je 200 Mk. anzukaufen.
Eine Zusicherung bezüglich der Ausführung eines der preisgekrönten
Entwürfe oder gar der Uebertragung der weiteren Bearbeitung und der
Bauleitung an die Verfasser wird nicht gemacht,
Die oberste Grenze der Baukosten einschliesslich der für die
Zentralheizung, die Sicherungsmassregeln für die Gewölbe und für die
Einfriedigung ist auf 46000 Mk, bemessen. Ist bei einzelnen Entwürfen
nach dem Urteil des Preisgerichts eine wesentliche Ueberschreitung
dieser Summe zu erwarten, so werden die betreffenden Entwürfe von
der Preiszuerteilung ausgeschlossen.