Besondere Bedingungen.
Die Schulgebäude müssen folgende Räume enthalten:
a) 9 Klassenzimmer, davon 5 für 48—54 Schüler, die übrigen für eine
geringere Schülerzahl. Bei Bemessung der Grössen der einzelnen Klassen
ist zu berücksichtigen, dass nur zweisitzige Bänke zur Verwendung
kommen sollen,
b) eine Gesangsaal und eine Kombinationsklasse, je 75 qm Flächenraum,
c) eine Turnhalle, dieselbe kann so eingerichtet werden, dass sie auch als
Aula benutzbar ist,
ein Direktorzimmer mit Wartezimmer, das zugleich für geographische
Sammlungen dienen kann,
e) ein Lehrerzimmer,
f) je 3 Zimmer für Physik und Chemie,
g) ı Zimmer für die Bibliothek, ein Lehr- und ein Sammlungszimmer für
beschreibende Naturwissenschaft,
h) einen Zeichensaal,
i) die Wohnung des Schuldieners, bestehend aus drei Wohnräumen und
Küche; dieselbe muss so belegen sein, dass der Schuldiener den Ein-
gang und den Schulhof überwachen kann. Für die Familie ist ein
besonderer Eingang vorzusehen,
k) die Aborte.
Der Grundriss des Schulhauses soll gutes Licht für alle Räume (der Haupt-
unterricht findet in den Stunden bis 1 Uhr mittags statt), leichte Durchlüftung der
Flure und Treppen, Uebersichtlichkeit und bequeme Zugänglichkeit gewährleisten.
: Der Entwurf muss die Möglichkeit vorsehen, dass zunächst nur eine teilweise
Ausführung und zwar der Räume für eine sechsstufige Anstalt (bis einschliesslich
Untersekunda) für etwa 250 Schüler erfolgt. Hierbei werden von den vorher auf-
geführten Räumen in Wegfall kommen:
a) 3 Klassenzimmer,
b) ı Gesangsaal,
c) 3 Räume für Chemie.
Auch ist die Möglichkeit vorzusehen, dass nach erfolgtem Ausbau zur neunstufigen
Vollanstalt ausserdem noch eine Erweiterung um 4 Klassen stattfindet. Die Möglich-
keiten der teilweisen Ausführung und der späteren Erweiterung sind in den Zeich-
nungen ersichtlich zu machen.
Hinsichtlich der Grössenverhältnisse der Klassenräume wird noch auf die
Ministerialverfügung vom ı7. November 1870, hinsichtlich der Turnhalle auf die
Ministerialverfügung vom 8. März 1879 hingewiesen.
Wenn die Kleiderablage der Schüler nicht in den Fluren untergebracht werden
soll, sind dafür andere Räume vorzusehen.
Das Abortgebäude und ebenso die Turnhalle müssen vom Schulhofe aus
zugänglich sein.
Die Direktorwohnung ist entweder unmittelbar durch das Geschäftszimmer oder
durch einen kurzen überdeckten Gang mit dem Hauptgebäude in Verbindung zu
bringen und muss enthalten: 7 Räume, dazu Küche und Badezimmer, ausserdem
Keller, Waschküche, Mansarden und Trockenboden. Gegebenenfalls kann in dem
Untergeschoss (nicht Kellergeschoss) des Wohnhauses die Wohnung für den Schul-
diener vorgesehen werden, wenn von ihr aus der Eingang zum Schulgebäude bedient
zu werden vermag.
Das Baugrundstück mit gutem Baugrund steht in einer Grösse von etwa 75 a
zur Verfügung. Dasselbe ist so auszunutzen, dass ein geräumiger Schulhof verbleibt.
Es bleibt den Bewerbern überlassen, möglichst alle Klassenzimmer an den
Schulhof zu legen. Die Hauptansicht des Hauptgebäudes wird nach der Moltke- oder
Roonstrasse zu richten sein.
a)