Das alte Haus, welches erhalten bleiben soll, reicht mit seinen Räumen für
die gesteigerten Bedürfnisse der Verwaltung nicht mehr aus. Abgesehen von einer
möglicherweise besseren Ausnutzung des ganzen Innenraumes des jetzigen Rathauses
einschliesslich des Dachgeschosses soll dasselbe auf dem nach dem Lageplane für
eine freie Bebauung zur Verfügung stehenden Grundstücke erweitert werden.
Der Erweiterungsbau oder die Erweiterungsbauten sollen mit dem Inneren
des alten Gebäudes organisch verbunden werden, wobei jedoch für letzteres nicht nur
die zu belassenden massiven Umfassungs- und Scheidewände, sondern auch besonders
wertvolle Räume, wie Vorhalle, Raum rechts derselben, Ratskeller, hinterer Mittelbau
mit Stuckdecke, zu beachten sind.
Auch soll der ruhige und geschlossene Charakter der nach dem Marktplätze zu
gelegenen Wand- und Dachflächen des alten Gebäudes gewahrt werden. Dabei soll
sich der neue Bau in seiner architektonischen Wirkung, ohne an sich reizlos zu sein,
dem alten Gebäude, das ein Putzbau ist, unterordnen. Hierbei ist das rechtsseitige
(westliche) Giebeldreieck, das mit Friesen und Bogenstellungen in Terracotta. Archi-
tektur geschmückt ist, im wesentlichen sichtbar zu halten,
Weiter bleibt es überlassen, die Gefängniszellen mit Wärterwohnung im
Hauptgebäude oder in einem besonderen Gebäude unterzubringen.
Bei der Bestimmung der Höhen der einzelnen Geschosse ist auf die Geschoss-
höhe des alten Gebäudes Rücksicht zu nehmen.
In jedem Stockwerke sind Aborte und Pissoire anzulegen. Im übrigen sind
die Bestimmungen der Baupolizei- Ordnung für den Regierungsbezirk Merseburg vom
31. März 1884 zu beachten.
Die vorhandene Durchfahrt bleibt erhalten. Auf die Möglichkeit der Durch-
legung einer Strasse nach der das Rathaus - Grundstück in der Hinterfront begrenzenden
Strasse, nach dem Steinsgraben, ist derart Bedacht zu nehmen, dass diese möglichst
in Höhe der Strasse einmündet, die am Hartwig’schen Grundstück das südlich an-
schliessende Baugelände eröffnet.
Eine spätere Ausdehnung des Erweiterungsbaues ist in punktierten Linien
anzudeuten.
Das alte Gebäude wie die neuen Bauten sollen enthalten;
A. Ratskeller, bestehend aus:
a. einem grossen gemeinschaftlichen Gastzimmer,
b. zwei kleineren Gesellschaftszimmern,
c. Bierausgabe mit Büffett,
d. Küche für den Ratskeller,
e. Bier- und sonstige Wirtschaftskellereien,
f. Aborten für Herren und Damen,
g. Wohnung für den Wirt, bestehend aus 2 Wohnstuben, 2 Kammern
und ı Mädchenzimmer, sowie Kellnergelass,
h. Waschküche für den Ratskellerwirt.
B. Raum für die Kesselanlage der Zentralheizung, Kohlenraum für die
Kesselanlage.
“a. Il bis 12 Gefängniszellen,
b. Wohnung für den Hauswart, zugleich Heizer und Gefangenenwärter,
bestehend aus: 2 Wohnstuben, I Kammer und ı Küche,
c. I Waschküche,
d. Wirtschaftskeller für den Gefangenenwärter,
(Diese Räume sind eventl. in einem besonderen Gebäude
unterzubringen. Cfr. Bemerkung vorher.)
D. Meldeamt von ungefähr . .. ..
Zimmer für den Vorsteher mit ca. ...
E. Sparkasse:
1. Zahlraum und Raum für das Publikum von ungefähr .
2. Schreibstube .. .-
3. Tresor-Raum a.
F. Stadthauptkasse . . +
Tresor. . - +2
Schreibstube .