Full text: Deutsche Konkurrenzen (1905/06, Bd. 19, H. 217/228)

2. Die Polizei-Verordnungen und zwar: 
a) Auszug der Bau-Polizeiverordnung für die Städte des Regierungsbezirks 
Gumbinnen vom 29. März 1901 und 
b) die Polizei- Verordnung über landhausmässige Bebauung in Tilsit vom 
15. Juli 1904 sind bei Ausarbeitung der Entwürfe genau zu beachten. 
3 Die preisgekrönten bezw. angekauften Entwürfe werden Eigentum der Gewerbe- 
Ausstellung Tilsit 1905 E. V., welche sich hierdurch ausdrücklich das Recht 
vorbehält, über diese Entwürfe nach eigenem Ermessen frei zu verfügen. 
Ein besonderer Stil wird nicht vorgeschrieben, es können sowohl Putz- als 
Rohbaufassaden vorgesehen werden, jedoch bleibt die Verwendung von Sand- 
stein für die Fassaden ausgeschlossen; im übrigen ist die Bauart den klimatischen 
Verhältnissen des Ostens anzupassen. 
Für die Beheizung sind Kachelöfen vorzusehen, jedoch ist Bedacht darauf zu 
nehmen, auch die Herdfeuerung zur Heizung und Lüftung der Wohnräume 
möglichst auszunutzen. 
el 
Aus dem Gutachten des Preisgerichts. 
Zur Beurteilung der auf das Preisausschreiben vom 20. März 1905 eingegangenen 
Entwürfe für den Bau von 
a) Ein-, Zwei- und Vierfamilienhäusern im Villenstil, 
b) landhausmässigen Arbeiter-Wohnhäusern 
hatten sich am 14. Juli 1905 in dem Magistrats - Sitzungssaale des Rathauses folgende 
Herren eingefunden: 
Regierungs - Präsident, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat Hegel, 
Oberbürgermeister Pohl, 
Regierungs- und Baurat Bauer, 
Fabrikdirektor Brzer, 
Baurat Kapztzke, 
Regierungs- und Baurat Xrw/Zge-Gumbinnen, 
Stadtbaurat Mühlbach-Königsberg. 
Die Herren Stadtverordneten-Vorsteher Justizrat Busch und Direktor der 
Königlichen Baugewerkschule Professor Wolf- Königsberg waren nicht erschienen, 
da sie auf längere Zeit verreist sind, 
Es wurde festgestellt, dass im ganzen 49 Entwürfe eingegangen sind und zwar: 
a) für Ein-, Zwei- und Vierfamilienhäuser im Villenstil 26 Entwürfe, 
b) für landhausmässige Arbeiterwohnhäuser 23 Entwürfe, 
Der Schlusssitzung waren mehrere Sitzungen der Preisrichter voraufgegangen, 
in welchen eine Sichtung der Entwürfe stattgefunden hat. 
Nach dem Ergebnis dieser Sichtung wurden 32 Entwürfe als nicht geeignet 
von der weiteren Prüfung ausgeschieden: 
zu a 17 Entwürfe und zu b 15 Entwürfe. 
Die hiernach verbleibenden 9 Entwürfe zu a und 8 Entwürfe zu b wurden 
darauf einer nochmaligen eingehenden Durchsicht unterzogen und wiederum einige 
Entwürfe für die weitere engere Wahl ausgeschlossen, weil dieselben trotz einzelner 
nicht zu unterschätzender Vorzüge den für die Villen- und Arbeiterhäuser zu stellenden 
Anforderungen nicht in ausreichendem Mafse gerecht wurden, 
Es waren dieses: 
zu a die Entwürfe mit den Kennworten: 
1. „LZebendig! Abwechselnd!“ 
2. „„Sommer‘“ 
3. „Zurück und vorwärts“ 
4: „Im Kegelklub“ 
Entwürfe mit den Kennworten: 
1. „Eleonore“ 
2. „Splitter und Balken“.
	        

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