Evangelische Kirche für Horburg bei Kolmar.
Aus den Bedingungen.
Zugelassen sind alle deutschen Architekten, welche in Elsass- Lothringen oder
in Württemberg geboren sind oder zurzeit ihren Wohnsitz in diesen Ländern haben,
oder welche in Elsass - Lothringen bereits Kirchenbauten unter eigener Leitung haben
herstellen lassen.
Der Kirchenraum soll 260 Sitzplätze für Erwachsene aufweisen. Ausserdem
sollen in einem bei festlichen Gelegenheiten mit dem Kirchenraum in Verbindung
zu setzenden, für 50 Konfirmanden dienenden Unterrichtssaal 60 Sitzplätze in an-
gemessener Weise hergerichtet werden können. In der Nähe der Orgel ist ferner
ein Raum zur Aufstellung eines Sängerchors von 50 Personen vorzusehen. Die
Stellung der Orgel kann beliebig — auch seitlich — gewählt werden. Eine in be-
scheidenen Abmessungen zu haltende Chornische wird gewünscht. Von einer Sakristei
darf zur Ersparung an Baukosten abgesehen werden, wenn der Konfirmandensaal
durch seine Lage eine Benutzung als Sakristei ohne Unbequemlichkeit gestattet,
Die Herstellung eines für ein Geläute von drei Glocken auszuführenden Turmes
ist erforderlich.
Die Entwürfe müssen Vertrautheit mit den neuzeitlichen Anschauungen über
das Wesen des protestantischen Kirchenbaues auf dem Lande erkennen lassen.
Als Bauplatz dient der jetzige Kirchenplatz. Es wird sich empfehlen, den
Neubau so zu stellen, dass eine Gebäudeachse in die senkrecht zur Strassenflucht
stehende Mittelachse des Bauplatzes fällt. Die hinteren Mauerflächen des Gebäudes
dürfen bis 2 m an die Hintergrenze des Geländes herantreten. Die Ausbildung der
Hinteransicht des Gebäudes darf des kirchlichen Charakters nicht entbehren. Die Vorder-
Aucht des Bauplatzes soll durch ein Eisengitter von der Strasse abgeschlossen werden.
Die Bedeutung des Orts und des Bauwerks für die Reformationsgeschichte des
Elsass, sowie der eigentümliche Reiz des bestehenden Kirchleins, welches wegen
Baufälligkeit sowie zu grosser Tieflage und zu geringer Grösse einem Neubau weichen
muss, lassen es notwendig erscheinen, den Neubau in tunlichster Anlehnung an das
vorhandene Baubild im Charakter des alten Baues zu errichten und die wertvollen
Teile des alten Bauwerks dabei möglichst zur Verwendung zu bringen. Diese sind
das Portal von 1594, das Mafswerk der Fenster, das Glockentürmchen, der Konsol-
stein der Kanzel.
Die Baukosten sind nach kubischem Inhalt derart zu ermitteln, dass die Höhen
der verschiedenen Bauteile von Oberkante Hauptgesims bis 1 m unter Fussboden
gerechnet werden. Die Berechnungen sind für den Turm — Soweit dies bei der
Wahl der Turmentwicklung möglich ist — abgesondert zu halten.
Als Gesamtkosten sind 50000 M. in Aussicht genommen, von denen jedoch
mindestens 10000 M. für Abbruch der alten Kirche, Beschaffung einfachen Gestühls,
Kanzel, Altar, Orgel, Oefen, Glasfenster, malerischer Schmuck, Regulierung, Instand-
setzung, Abschluss des Platzes nebst Pflasterungen, Wasserableitungen, Architekten-
gebühren und Bauleitungskosten zurückzustellen sind, ein Betrag, welchen man später
durch Stiftungen zu vermehren hofft, so dass für den reinen Bau der Betrag von
höchstens 40000 M. verbleibt. Pläne, deren Ausführungskosten bei 15 M. pro cbm
Kirchenraum und 22 M, pro cbm Turm diesen Betrag überschreiten, werden von
dem Wettbewerbe ausgeschlossen. Im übrigen ist möglichste Sparsamkeit anzustreben,
Es sind einzuliefern;: 1—2 Grundrisse, I Querschnitt, 1 Längenschnitt, 3 An-
sichten, alles im Mafsstab ı:200, sowie ein vom günstigsten Standpunkt in der
20 m breiten Strasse entworfenes, in einfachen Linien gehaltenes Schaubild der Kirche
nebst den den Bauplatz begrenzenden Baulichkeiten, bei welchem die in der Bildebene
liegende Vorderkante des Kirchengebäudes den Mafsstab ı: 200 aufweisen muss.