Bedingungen und Bauprogramm für den Neubau eines
Lutherhauses auf dem Lutherplatz in Plauen.
Zur Preisverteilung sind Architekten deutscher Reichsangehörigkeit zugelassen
und eingeladen.
Zur Darstellung der Entwürfe werden folgende Skizzen im Mafsstabe von
1:200 verlangt:
ti. Grundriss des Sockel- bez. Kellergeschosses,
2. Grundriss des Erdgeschosses,
3. Grundriss des Obergeschosses,
4. Grundriss des Dachgeschosses und
z. ein Durchschnitt; ausserdem
5. eine Vorderansicht,
7. eine Seitenansicht und
8. eine perspektivische Ansicht in einfachen Linien; ferner
9. ein Lageplan im Mafsstab von I: 1000 und
10. ein Erläuterungsbericht mit Kostenabschätzung.
Als Standpunkt für die Perspektive ist die Dobenaustrasse in der Nähe der
Lutherkirche zu wählen.
Die Darstellung der Zeichnungen ist tunlichst einfach skizzenartig zu halten.
Auf malerische Behandlung der Ansichten wird keinerlei Wert gelegt.
Das Lutherhaus soll auf dem ILutherplatze in Plauen zum Andenken an
Doktor Martin Luther anstatt eines ursprünglich geplanten Lutherstandbildes, also als
Denkmal des Reformators, errichtet werden,
Es ist auf dem hinteren, im Lageplan mit C bezeichneten Teile des Platzes
aufzuführen. Die Stellung innerhalb dieses Geländes bleibt dem am Wettbewerb
sich beteiligenden Künstler überlassen. Der Bau darf nicht über die auf dem Plane
punktierte Linie A B hinausgehen. Dabei ist gleichzeitig erwünscht, dass das Hinter-
land nach Möglichkeit ausgenützt wird. Von den Nachbargrenzen muss das Gebäude
mindestens 5 m entfernt bleiben.
Die Kosten des Lutherhauses mit Zentralheizung, Wasser-, Gas- wie elektrischer
Leitung sollen den Betrag von 80000 Mark nicht übersteigen. Nicht inbegriffen
sind in dieser Summe alle nicht zum Gebäude gehörenden Nebenanlagen, wie Be-
schleusung, Planierung, Pflasterung, Garten- und Zaunanlage.
Das Lutherhaus soll aus Sockelgeschoss (tunlichst unter Ausnutzung des ab-
fallenden Terrains), Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss bestehen und
folgende Räumlichkeiten enthalten:
1. einen Luthersaal, nicht unter 110 qm gross;
2. einen kleineren Saal, etwa 75 qm gross, zur Abhaltung von Versamm-
lungen der evangelischen Vereine, Bibelstunden, Konfirmandenunterricht,
Chorübungen, Bibelbesprechungen usw.
Zu den Sälen sind die erforderlichen Abortanlagen, nach Geschlechtern
gesondert, sei es für beide Säle gemeinsam, sei es für dieselben
getrennt, zu beschaffen.
Auch ist für jeden Saal ein besonderer oder ein für beide Säle
gemeinsamer Nebenraum als Kleiderablage vorzusehen.
die Kirchnerei für zwei Beamte mit anstossendem kleineren Archivraum
und einem Amtszimmer für die Geistlichen;
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