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eine Wohnung für die Diakonissen mit einem gemeinschaftlichen
grösseren Wohn- (Speise-) Zimmer, Küche mit Speisegewölbe, Bad,
Abort und mit einer Anzahl von Einzelräumen für jede Diakonissin
(3 bis 4) als Schlaf- und Wohnraum (Schwesternzimmer). Diese Wohnung
muss einen abgeschlossenen Vorsaal haben.
eine Wohnung für den Kirchner, wenn möglich mit abgeschlossenem
Vorsaal, bestehend aus drei Stuben mit Küche und Abort. Die Stuben
sollen so eingerichtet sein, dass sie bei Mehrbedarf von Diakonissen
für dieselben als Schwesternzimmer Verwendung finden können.
eine Wohnung für den Kirchendiener, bestehend aus einer Stube, zwei
Kammern, einer Küche und Abort.
Jeder Wohnung sind Kellerräume und Bodenkammern zuzuweisen. Für alle
ist eine Waschküche und ein Wäschetrockenboden zu beschaffen.
Im Sockelgeschoss ist ein Abstellraum für Krankenutensilien (Bahre, Fahr-
stühle usw.) vorzusehen.
Waschküche und Zentralheizungsanlage sind von allen übrigen Räumen des
Gebäudes abzuschliessen und zu isolieren, sowie von aussen zugänglich zu machen.
Der Lutherkirchenvorstand war der Meinung, dass der Luthersaal ins Erd-
geschoss, der kleine Saal ins Sockelgeschoss und die Diakonissenwohnung ins Ober-
geschoss zu verlegen seien; doch soll in der Disposition darüber dem Architekten
völlig freie Hand gelassen werden.
Die Wahl des Baustils bleibt dem Künstler überlassen, vor allem ist dabei
darauf zu achten, dass das Gebäude schon durch sein Aeusseres als Luther-
denkmal wirkt.
Die Beurteilung der eingehenden Entwürfe erfolgt durch ein Preisgericht.
Dasselbe besteht aus den Herren: Architekt und Baurat Zezsszg in Leipzig, Königl.
Baurat Hempel in Plauen, Baumeister Zerrm. Baumgärtel sen. in Plauen, Architekt
Zehn in Plauen, Stadtrat Dr. Dzetrich in Plauen, Pastor Zzeschke in Plauen und
P. Weisflog, Pfarrer in Plauen.
Zur Prämierung der Arbeiten ist eine Summe von 900 Mark in folgender
Abstufung festgesetzt:
erster Preis 500 Mark
zweiter Preis 250 Mark
dritter Preis 150 Mark
Wenn nach Beschluss des Preisgerichtes von den eingegangenen Entwürfen
keinem der erste Preis zugesprochen werden kann, so ist es zulässig, die ausgesetzte
Gesamtsumme in anderer Verteilung zur Auszeichnung der beziehungsweise besten
Entwürfe zu verwenden.
Die Preisrichter behalten sich das Recht vor, weitere Entwürfe zum Preise
von je 50 Mark anzukaufen.
Die von den Preisrichtern ausgezeichneten oder angekauften Entwürfe gehen
in das Eigentum der Luthergemeinde über. Letztere ist nicht verpflichtet, den Bau
nach einem der Entwürfe zur Ausführung zu bringen,
Für das Preisgericht sind die Regeln mafsgebend, welche von dem Verbande
der deutschen Architekten- und Ingenieur-Vereine angenommen sind.
. Entwürfe, welche wesentliche Verstösse gegen das Programm aufweisen oder
die Bausumme wesentlich überschreiten, werden von der Preisbewerbung ausgeschlossen.
Die Entwürfe sind spätestens am 27. März 1905 in der Kirchnerei der
Luthergemeinde in Plauen i. V. portofrei einzuliefern. Zusendungen mit dem Auf-
gabe - Poststempel vom 27. März 1905 gelten als rechtzeitig eingegangen.
Sitzung des Preisgerichts.
Das Preisgericht trat am 6. April zusammen.
Nach eingehender Einzelbesprechung der Pläne werden ı2 in die engere Wahl
gezogen und zwar;