Volltext: Deutsches Baugewerks-Blatt : Wochenschr. für d. Interessen d. prakt. Baugewerks (Jg. 47, Bd. 6, 1887)

Der feuersichere Patentputz zur Herstellung von Decken und freitragenden Wänden von C. Rabitz in Berlin. 
Der feuersichere Patentputz zur Herstellung von Decken und freitragenden Wänden 
von C. Rabitz in Berlin. 
Mit 6 Fig.) 
(Schluß.) 
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Die Feuersicherheit der Rabitz'schen Konstruktionen 
wurde wiederholt durch sorgfältig angestellte Feuerproben nach— 
gewiesen. So fand am 27. Mai 1879 auf dem Grundstück 
des Erfinders C. Rabitz in Berlin, Scharnhorststraße 7, in 
Begenwart von Kommissaren des Ministers der öffentlichen 
Arbeiten, des Polizei-Präsidiums, der Feuerwehr und der 
Peinisterial-Baukommission ein beachtenswerther Versuch statt, 
im ein vergleichendes Urtheil über die Feuersicherheit des ge— 
iannten Putzes gegenüber dem gewöhnlich in Berlin ver— 
vendeten Rohrdeckenputz auf Schaalung zu gewinnen. Herr 
Rabitz hatte zu diesem Zwecke ein kleines, massives Gebäude 
zrrichten lassen, von 4,.2611 Tiefe, 2,560 mm Breite und 3,00 m 
Höhe, das an der einen Langseite Fenster, an der anderen aber 
wei durch einen Gurtbogen abgeschlossene Oeffnungen hatte 
ind mit einer hölzernen Balkendecke überspannt war. Durch 
einen mittleren Gurtbogen war das Gebäude in zwei gleich 
große Abtheilungen zerlegt. Unter der Balkendecke befand sich 
in der einen Abtheilung der patentirte Rabitz sche Putz, in der 
indern der gewöhnliche Rohrputz auf Holzschaalung. Ebenso 
varen die entsprechenden Gurtbogenöffnungen an der einen 
Langseite des Gebäudes einerseits mit einer doppelt geschaalten 
Holzwand und beiderseitigem Rohrputz, andererseits mit der 
Rabitz'schen Patentwand geschlossen. 
Es wurde nun in beiden Abtheilungen mit Hobelspänen, 
gespaltenem Holz und Holzabfällen ein lebhaftes Feuer an— 
zezündet und unterhalten, wobei wegen der mittleren Gurt— 
hogenöffnung und bei dem damals herrschenden Wind angenom— 
nen werden muß, daß der Angriff des Feuers ein durchaus 
zleichmäßiger war. 
Um 6 Uhr 28 Minuten Abends war die Entzündung er— 
jolgt und das Feuer erreichte bereits nach einigen Minuten 
die höchste Gluth, die durch weiteres Hineinwerfen von Holz 
in gleicher Intensität unterhalten wurde. Die Wirkung der 
Flamme war dabei so heftig, daß die Umstehenden sich etwa 
20 Schritte von den Oeffnungen entfernen mußten, um die 
trahlende Wärme ertragen zu können. Die Gluth entsprach 
mehr einem Hochofen, als einem gewöhnlichen Hausbrande, wie 
es in einem bezüglichen Gutachten heißt. Um 6 Uhr 31 Mi— 
iuten löste sich von der Rohrputzdecke die dünne, untere Haut 
um Theil ab, um 6 Uhr 32 Minuten auch zum geringen 
Theil von der Rabitz-Decke. Um 6 Uhr 358 Mrinuten, also 
hereits 7 Minuten nach Entzündung des Feuers, begann es 
oberhalb der Rohrputzdecke an einigen Seitenstellen durchzu— 
rauchen; um 6 Uhr 45 Minuten, also nach 17 Minuten, war 
dieselbe an mehrereu Stellen durchgebrannt, so daß die hellen 
Flammen durchschlugen. Um 6 Uhr 51 Minuten war bei der— 
selben Decke bereits der dritte Theil herabgestürzt; um 7 Uhr, 
also nach 32 Minuten, war die ganze Rohrputzdecke von der 
Bewalt des Feuers vernichtet, und nur die brennenden Balken 
jielten sich noch. Während dieser ganzen Zeit hatte sich an 
der Rabitz'schen Patentdecke nichts weiter gezeigt, als daß die 
untere Putzhaut zum Theil weiter abbröckelie, ohne indeß sonst 
rgend einen Schaden zu erleiden. Um 7 Uhr 13 Minuten, 
ilso nach 2/. Stunden, löschte die Feuerwehr den Brand mittelst 
einer, großen Handspritze und es ergab sich das überraschende 
Resultat, daß selbst die Balken der Rabitz-Decke ganz unversehrt 
zeblieben waren, ja daß die zwischen Drahtputz und Staakung 
defindlichen, vorher eingelegten Hobelspaͤhne vollstündig kalt ge— 
olieben waren und durchaus keine Veränderung zeigten. 
Bei der geschaalten und zweiseitig geputzten senkrechten 
Wand in dem kinen Gurtbogen an der' Langseite rauchte es 
im sechs Uhr 40 Minuten dalso nach 12 Minnten) au den 
beren Stellen durch, ohne daß das Feuer indeß während der 
Janzen, 45 Minuten dauernden Prode irgendwo zum Durch— 
bruch gekommen wäre. Die Wand blieb' sogar so kalt, daß 
nan, ohne Schmerz zu empfinden, die Hand von Auͤßen darauf 
egen konnte. Bei der späteren Untersuͤchung zeigte sich jedoch, 
daß der Putz im Innern abgefallen war und die Bretier etwa 
2 em tief verkohlt waren. 
Die, Rabitz sche Patentwand, in dem anderen Gurtbogen 
der Lanaseite bekam um 6 Uhr 33 Manuten, also ng Ni 
nuten, einige leichte Risse, welche daun aber unverändert bis 
zum Schlusse der Feuerprobe sich gleich blieben und keinerlei 
Rauch, geschweige denn Feuer, durchließen. Die Risse wären 
vohl auch kaum entstanden, wenn die Wand vor kder Probe 
Jjanz trocken gewesen wäre. 
Demnach sind sowohl die patentirte Rabitz-Decke wie die 
Jatentirte Rabitz-Wand als vollständig feuersicher zu betrachten, 
»eide hätten gewiß noch stundenlang der Gewalt des Feuers 
viderstanden. Auch beim Ablöschen durch die Handspritze; hatte 
der anf Decke und Wand gerichtete Wasserstrahl keinerlei Be— 
chädigungen an diesen herbeigeführt. 
Es muß hierbei schließlich noch besonders erwähnt werden, 
daß der gewählte Rohrputz mit einem vorzüglichen Material, 
ogenanntem Marmorkalk, hergestellt worden war, der also noch 
änger der Gluth widerstehen mußte, als der gewöhnliche, orts— 
übliche Kalkmörtel. 
Am 28. Dezember 1882 fand in Berlin ein zweiter Ver— 
uch in der Weise statt, daß ein Ventilationsschlot von Zinkblech, 
60 m weit, 2,50 m ehoch in 5 em Abstand mit Rabitz'schem 
Putz umgeben und einem heftigen Feuer ausgesetzt wurde. Auch 
diese Probe lieferte ein durchaus guͤnstiges Ergebniß; der äußere 
Putzmantel zeigte nur unbedeutende Abblätterungen, der Zink— 
chlot selbst blieb unversehrt. 
Aehnliche Feuerproben wurden noch im Dezember 1882 
u Hamburg und am 4. Februar 1882 in Köln in Gegenwart 
servorragender Bautechniker der beiden Städte vorgenommen, 
die ebenfalls die außerordentliche Feuersicherheit der Rabitz'schen 
Bauweise auf's Glänzendste bewiesen. Im ersteren Falle hatte 
nan mit dem Rabitz'schen Putz gewöhnlichen Rohrputz auf 
Schaalung und Kalkputz auf doppeltem Rohrgewebe nach dem 
Patent von Stauß GuRuff in Vergleich gezogen, die mit letzteren 
Butzarten versehenen Wand- und Deckentheile des Probegebäudes 
vurden auch hier vollständig zerstört, während auf dem 
Pfannendache über dem nach Rabitz'schem Patent ausgeführten 
Hebäudetheil nach dem Ablöschen des Feuers sogar noch Eis 
ag. Die Decke war, trotzdem der die obere Trennungswand 
gegen den benachbarten Gebäudetheil tragende eiserne Balken in 
Folge der Hitze etwa 8 om durchgebogen war, unbeschädigt; es 
onnten noch durch einen Mann Sprungversuche darauf gemacht 
verden. 
Neuerdings hat auch der Putz im Ernstfalle bei einem 
zroßen Brande seine Feuerprobe glänzend bestanden. Am 
5. Juli 1885 war in dem Mühlenetablissement, bezw. dem da⸗ 
ieben gelegenen Silospeicher der Firma W. Werhahn in Neuß 
ein geführliches Feuer entstanden, wobei nach den amtlichen Be⸗ 
ichten der dort an einigen Stellen zur Verwendung gelangte 
Putz mit den von ihm eingehüllten Holztheilen ganz unversehrt 
jeblieben ist und die Weiterverbreitung des Feuers mit großem 
Erfolg verhindert hat. Es handelte sich dabei um ein in der 
seinigungskammer der Mühle entstandenes Feuer, welches, durch 
Ventilatoren angefacht, alsbald nach der auf dem Dachboden 
des Silo befindlichen Staubkammer uͤberschlug und mit Sicher— 
seit Mühle und Silospeicher mit allem Vorrath im Werthe von 
twa 200 000 Mark vollkommen verzehrt haben würde, hätte 
s weitere Verbreitung finden können. Glücklicherweise aber 
var dieser gefährlichste Raum des Etablissements in Wand, 
Decke und Fußboden und in den Umhüllungen der Dachverband⸗ 
yölzer aus patentirter feuersicherer Rabitz-Masse hergestellt (aus— 
zefuͤhrt von Th. Kreuzer in Neuß a. Rhein), so daß der Brand 
pkalisirt und unabsehbares Verderben verhütet werden konnte. 
Mit Rücksicht auf seine große Feuersicherheit eignet sich 
)er Rabitz'sche Putz außer zu den oben bereits erwähnten Ge— 
»äudegattungen vornehmlich zur Anwendung in Werkstätten, in 
velchen mehr oder weniger mit Feuersgefahr verbundene Ge— 
verbe betrieben werden, also für Tischlereien, Sargmagazine, 
Stellmachereien, Spinnereien, Holzbearbeitungs-, Tuch-, Papier⸗, 
Zündwaaren-Fabriken u. dergl.e; ferner für Kirchen, Kasernen, 
Hefängnisse, Bibliotheken, Wohnhäuser, Mühlen, Silos und 
onstige Speicher, Lagerhäuser u. s. w. Endlich können auch in 
eichtester Weise ganze, im älteren Fachwerksbau ausgeführte 
Façaden in massivem Charakter umgebaut werden. In vielen
	        
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