Die Räume einer Wohnung müssen in einem zweck( tsprechenden
Zusammenhange stehen und vom Treppenhausabschluss durch einen
kleinen Vorflur getrennt sein.
Zwei Treppenhausabschlüsse bezw, zwei Eingänge zu einer
hnung sind zu vermeiden,
Jede Wohnung erhält im gleichen Stockwerk einen eigenen Abort
Wasserabort), der nur von der Wohnung aus zugänglich sein darf,
Für Wohnungen, deren Räume an einer Hausfront liegen, kann
ein eigener Abort auf dem Treppenpodest angelegt werden.
Soweit möglich, ist für jede Wohnung vor der Küche eine kleine
Loggia oder Balkon, von dem aus evil. der Abort zugänglich gemacht
werden kann, vorzusehen.
Die Anordnung eines kleinen Gelasses für Speisen, bezw. eines
unmittelbar an der Frontwand anliegenden, mit kleinem Fenster ver-
schrankes ist zwar nicht Bedingung, aber erwünscht.
Bei den einzimmerigen Wohnungen ad d ist das Zimmer auf
15—16 qm, die Küche (Wohnküche) auf 13—14 qm, bei den
nmerigen Wohnungen ad c ein Zimmer auf ca, 15 qm, das zweite
- auf ca. 14 qm, die Küche auf ca. 13—14 qm zu bemessen.
ir jede Wohnung ist ein Wirtschaftskeller von ca. 10—12 qm,
ein Speichergelass bezw. Verschlag von ca. 8—10 qm, durch Latten-
verschläge abgetrennt, vorzusehen.
Der in jedem Hause anzulegende Wäschetrockenspeicher ist für
jede Wohnung auf etwa 8 qm zu bemessen,
Die Waschküchen können in mehreren kleinen, eingeschössigen
Gebäuden untergebracht werden, von denen jedoch eines, tunlichst in
in der Mitte der Gebäudeanlagen gelegen, die Badeanstalt, bestehend
aus 8 Zellenbrausebädern und 2 Wannenbädern, nebst kleinem Wartezimmer
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von ca. I0—12 qm, einem Abort und einem Pissstand, aufzunehmen hat,
Es ist den Bewerbern freigestellt, unter Umständen die Waschküchen
nebst Badeanlage in einem besonderen kleinen Gebäude zu vereinigen.
In diesem Falle ist ausser den Waschständen (nach Art der städtischen
Wasch- und Badehäuser) und den Baderäumen, dem Wartezimmer ein
iterer Abort, ein Wärterzimmer, alles im Erdgeschoss, vorzusehen,
Im Obergeschoss ist dagegen eine Dreizimmer-Wohnung nebst
Küche und Zubehör für den Hauswart, der in diesem Falle gleichzeitig
den Waschküchen- und Badebetrieb zu besorgen hat, einzurichten; die
Kesselfeuerung kann im Keller untergebracht werden, Es ist auch das
Gebäude mit Rücksicht auf die leichte Zugänglichkeit der Rohrleitungen
ganz zu unterkellern. 20 Waschstände sind genügend,
Für die Kinderkrippe sind erforderlich:
Ein ca. 50 qm grosser Saal, möglichst mit 2 Fensterfronten und
einer bedeckten Veranda an der Sonnenseite, von welcher aus der ab-
für die Wärterin, mit Abort für Erwachsene und 3 Aborten für Kinder,
Die Angliederung der Kinderkrippe an das Gebäude für Wasch-
küchen, Bäder und Hauswartwohnung ist den Bewerbern ebenfalls frei-
gestellt.
geschlossene Spielplatz zugänglich sein muss; eine Küche; eine Kammer