Evang. Lukaskirche in Frankfurt a. M.-Sachsenhausen.
Aus dem Ausschreiben.
Dieser Wettbewerb ist beschränkt auf die aus Frankfurt a. M. gebürtigen, bezw.
zur Zeit daselbst ansässigen Architekten, die Architekten Professor F. Pützer in Darmstadt,
Curjel & Moser in Karlsruhe und L. Hofmann in Herborn.
Die evangelisch - lutherische Stadtspnode zu Frankfurt a. M. beabsichtigt auf dem im
Lageplan mit A. B. C. D. E. und A, bezeichneten Eckgrundstücke an der Garten- und Morgen-
sternstraße eine Kirche zu errichten, welcher unter Umständen ein Küster- und Schwesternhaus
(ein Gebäude) angegliedert werden soll. Für die Aufnahme von Uhr und Geläute ist ein Turm
vorzusehen. Die Architektur soll einfach, würdig und die Bauart dem Geiste der evangelischen
Predigtkirche angemessen sein.
Die Kirche soll enthalten:
a) etwa 1000 Sitzplätze, welche freien Blick auf Altar und Kanzel gestatten, etwa
'/s derselben kann auf den Emporen angeordnet werden; hierbei sind 100 Plätze
für Sänger vorzusehen.
b) Über die Stellung von Kanzel, Altar und Orgel zu einander werden bestimmte
Vorschriften nicht gegeben, doch sollen Kanzel und Altar tunlichst von allen
Plätzen aus gut sichtbar sein.
c) Ein Taufstein ist vorzusehen.
d) Die Sakristei, welche für kleinere kirchliche Feiern benutzt werden soll, muß eine
Größe von mindestens 30 qm haben.
e) Zur Aufbewahrung der heiligen Gefäße, Kirchenbücher usw. ist ein feuer- und
diebessicherer Raum vorzusehen.
f) An geeigneten Stellen des Erdgeschosses sind 3 Aborte vorzusehen.
Die. Anbringung von größeren Glasmalereien ist nicht b ;absichtigt; dagegen ist es er-
forderlich, geeignete Wandflächen für Malerei vorzusehen.
Die Eingänge sind durch Windfänge gegen Zug zu schützen. Ein Mittelgang in an-
gemessener Breite in der Richtung auf den Altar ist erwünscht.
Schiff und Empore müssen getrennte Ausgänge ins Freie haben, jedoch muß es auch
möglich sein, von den Emporen gedeckt in die Kirche zu gelangen.
Wenn möglich, ist vor einem Eingang eine gedeckte Unterfahrt vorzusehen.
Das unter Umständen zu erbauende Küster- und Schwesternhaus soll 2 Drei-Zimme
wohnungen mit dem erforderlichen Zubehör (auch Bad) enthalten.
Es wird vorausgesetzt, daß die Kosten für den Kubikmeter umbauten Raumes für die
Kirche 25.— Mk., für den Turm 35.— Mk. und für das Küsterhaus 20,— Mk. nicht überschreiten.
Insgesamt sollen, ausschließlich der Kosten des Küster- und Schwesternhauses und einschließ-
lich der Einfriedigung und der Garten- usw. Anlagen, die Kosten für die Kirche den Bet
von Mk. 250000 nicht überschreiten. Architektenkosten und Kosten für die Bauleitung sind
hierbei nicht mit inbegriffen: dagegen sind die Kosten für Sammelheizung, sowie Glocken,
Orgel, Uhr, Gestühl, Kanzel und Altar in den angegebenen Betrag eingeschlossen.
Es werden an Zeichnungen gefordert:
Lageplan 1:1000;
die zur Klarstellung des Entwurfs erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte 1:200 ;
eine Perspektive von dem Punkte X der Gartenstraße; weitere perspektivische Skizzen
Sind erwünscht, jedoch nicht erforderlich ;
ein Prüfungsfähiger Kostenüberschlag nach cbm umbauten Raumes unter Beifügung
‚der erforderlichen Übersichtsskizzen mit Maßen.
Die Ablieferung hat spätestens am 1. März 1910 zu erfolgen.