Full text: Deutsche Konkurrenzen (1910/11, Bd. 25, H. 289/300)

  
WESEN SCENES 
  
  
  
  
ESSEN 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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Aus dem Ausschreiben. 
zebürtig sind oder zur Zeit des Ausschreibens ihren 
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Zu dem Wettbewerb werden Architekten, die aus Stuttgart 
Wohnsitz in Stuttgart haben, eingeladen, 
Die Entwürfe sind bis zum I. Oktober 1910 bei dem Stadtschultheißenamt Stuttgart einzureichen. 
  
An Zeichnungen werden verlan; 
I. Ein Lageplan mit Einzeichnung des Gebäudes und der Dachausmittlung I : 500. 
>. Die Grundrisse sämtlicher Stockwerke I : 200. 
3. Drei Ansichten des Gebäudes I : 200. 
3. 
4. Die zur Klarlegung nötigen Durchschnitte I :200 (mit Einzeichnung der Dachkonstruktion). 
5. Eine perspektivische Ansicht in einfacher Behandlung. Auf der Perspektive sollte das Gebäude Alter Schloßplatz No, 2 
früherer »König von England« teilweise oder ga noch zu sehen sein. Es ist gestattet, weitere Schaubilder und 
auch Modelle beizufügen. 
6. Ein Kostenvoranschlag. Demselben ist eine leicht fähige Berechnung des Rauminhalts vom Untergeschoßfußboden 
  
bis Oberkante des Hauptsimses und ein I tspreis von 18 Mark für den cbm zugrunde zu legen. Für etwaig« 
Aufbauten sind angemessene Zuschläge hnen, unbedeckte Lichthöfe sind abzuziehen, 
7. Ein kurzer Erläuterungsbericht. 
Das Preisgericht setzt sich zusammen us den Herren: Oberbürgermeister v. Gauss, Bürgerausschußobmann 
Dr. Erlanger, Gemeinderat Dr. Rettich, Gemeinderat Baurat Heim, Professor Theodor Fischer in München, Ober- 
Baurat Grässel in München. 
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baurat Eisenlohr, Ober J 
die Beurteilung durch ein schriftliches Gutachten begründen. Jedem Bewerber rd ein 
  
Das 
       
Abdruck 
Zur Preisverteilung ist die Summe von 10000 Mark zur Verfügung gestellt und zwar 
für. einen. I. Preis 5000 Mark, 
3000 Mark, 
2000 Mark. 
r einen II. Preis 
  
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für einen III. Preis 
An diese Preiseinteilung soll das Preisgericht gebunden s 
  
      
Die Stadtgemeinde behält sich außerdem das Recht vor, ’rojekte auf Antrag des Preisg« ht n I 
on 500 Mark anzukaufen. 
Die pre krönten bez angekauften Entwürfe gehen in das unbeschränkte Eigentum der Stadt Stuttgart üb 
welche sich bezüglich der weiteren Bearbeitung freie Hand vorbehält. Es ist in Aussicht genommen, die Ausführung « 1 
Verfasser eines der preisgekrönten Entwürfe zu übertragen, ohne daß jedoch demselben ein Anspruch hierauf eingeräumt 
erden solle Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe dagegen bleibt den Verfassern. 
Aus dem Programm. 
Die neue Markthalle soll an der Stelle der bestehenden Gemüsehalle unter Hinzunahme der Baufläche der alten 
Stadtdirektion, Alter Schloßplatz No. 1, errichtet werden. Auf der Nordost- und Südostseite sind die Baulinien bezw. die bis- 
herigen Gebäudefluchten einzuhalten. Im übrigen sind von den Teilnehmern am Wettbewerb die Begrenzung des Bauwesens 
und die erforderlichen Zufahrten unter Berücksichtigung der baupolizeilichen Vorschriften selbst vorzuschlagen. 
    
  
  
  
Es ist in Aussicht genommen, ein in massiver Bauart ausgeführtes Gebäude zu erstellen, dessen glasüberdeckter 
Hofraum die Obst- und Gemüsehalle r die ständigen Detailverkäufer bildet, das sodann im Erdgeschoß weitere Markt- bezw. 
Ladengewölbe enthält und in zwei oberen Geschossen sonst n städtischen, insbesondere Kanzleizwecken dient. 
Jie Eingänge u der Halle und den übrigen Räumen sind mit R zsicht auf bequemen Verkehr Zufah f 
die Verkäufer, das Publikum und die Beamten anzubringen und ebenso die Treppen und Aborte gut zu teiler 
Der Haupteingang ist möglichst an der Hauptfront gegenüber dem alten Schloß anzuordnen iı VW 
Hall m Erdgeschoß von der St ıs keine Stufen zu steigen sind und mit Handwagen eingefahren 
Für die äußere architektoni Ausbildung des Marktgebäudes ist bestimmend, daß sich dasselbe in seine Umgebung 
harmonisch « en soll. 
Die Konstruktion des Gebäudte oll im Innern und Äußern durchaus massiv und feuersicher sein. Die Wahl des 
Baumaterials für die A nseiter ınd die Konstruktion bleibt den Bewerbern überlassen. Für Schutz gegen übermäßig« 
Ss nbestrahlung de Hallenraums und der Läden ist Vorsorge zu treffen. 
Für die Erwärmung und Durchlüftung der Hallen und Räume ist eine Zentralheizungs- und Lüftungsanlage vor 
hen ht dargestellt werd uß ıch sind im Untergeschoß die dafür erforderlichen Räume nzugeben. 
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An Räumen wird verlangt: 
Im Untergeschoß: 
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Die Kläranlage so erhalb;des G 
Im Erdgeschoß: 
Die Obst- und Gemü ılle mit net Verkaufsst )xXie Anbringung ter Verkaufsstände ist nicht in 
Aussicht zu nehmen. 
Eine hinreichende hl von € d gegen G halle so abgeschlossener Ladengewölbe, daß Gerüche 
nicht in belästigender Weise durchdringen können, womöglich mit Laubengängen zum Feilhal ıch im ijen 
Schutz de Publikun und de Waren gegen Witte ] ın Sonnenstrahlen ıd zwar für den Detailv uf der 
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