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mahlsfeier sollen die Kommunikanten um den Altar herum-
gehen können, während beim gewöhnlichen Gottesdienst dort
die Anordnung eines Raumes für 100 Sitzplätze geringerer
Abmessung für die Konfirmanden auf beweglichen Bänken
wünschenswert erscheint. Diese 100 Sitzplätze sind in den
1200 einbegriffen, wie auch die genannten 50 für den Sänger-
chor und 20—30 für das Presbyterium.
. Die Ausgänge aus der Kirche und die Aufgänge zu den Emporen-
Anlagen sind den bestehenden Vorschriften entsprechend ein-
zurichten. (Vergl. Ministerial - Erlass vom August 1884, im
Verlage von Ernst & Korn, Berlin.)
. Die Pfarrwohnung soll etwa 8 Räume ausser der Küche und
anderweitigem häuslichen Zubehör enthalten.
.‚ Die Bausumme für die Kirche und die Pfarrwohnung darf
320000 Mark nicht überschreiten, es wird ausdrücklich betont,
dass Projekte, welche mehr kosten, von der Konkurrenz aus-
geschlossen werden. In diese Bausumme sind jedoch 80000 Mark
nicht einbegriffen, welche für die innere Einrichtung: Sitzplätze
in Kichenholz, Centralheizung, Orgel, Glocken, Altar und Kanzel,
in Aussicht genommen sind.
. An Zeichnungen werden verlangt:
a. Die zum Verständnis des Entwurfs erforderlichen Grund-
risse und Durchschnitte und 3 (geeignetenfalls 2) An-
sichten in I: 200
b. eine Ansicht in I : 100,
c. eine Perspektive unter Zugrundelegung des Mafsstabes
von I: 100, derart, dass die Bildebene durch die dem
Beschauer nächstbefindliche Gebäudekante gelegt wird.
Ueber das Mafs des Verlangten. hinausgehende Entwurfszeich-
nungen bleiben von der Beurteilung ausgeschlossen.
Es wird ferner verlangt ein Erläuterungsbericht nebst kontrolier-
barem Kostenüberschlag nach folgenden Einheitspreisen:
Der cbm Pfarrwohnung, aussen gemessen, von Ober-
kante Kellerfussboden bis Oberkante Hauptgesims: 20 Mark;
Der cbm Kirchenraum (ausschliesslich der inneren Aus-
stattung), aussen gemessen, einschliesslich der Strebepfeiler,
von Terrain bis Oberkante Hauptgesims: 18 Marl
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