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Aus dem Programm
für den Entwurf zu einem Kurhaus für das Seebad Westerland
auf Sylt.
Die Gemeinde Westerland auf Sylt beabsichtigt für das Seebad
Westerland ein Kurhaus zu bauen, für welches ein geeigneter Plan
im Wege des öffentlichen Wettbewerbes unter deutschen Architekten
gewonnen werden soll,
Für den Entwurf eines Bauplanes sollen die folgenden Be-
dingungen mafsgebend sein:
I. Das Kurhaus soll auf dem der Gemeinde gehörigen, in dem
Lageplan mit a, b, c, d bezeichneten Platze erbaut werden. Vor
demselben soll ein Verbindungsweg zwischen dem Bahnhof und der
Strandstrasse hergestellt und der anstossende südliche Platz zur Anlage
eines Kurhausgartens benutzt werden. Es soll dem Architekten überlassen
bleiben, wie er auf diesem Platz das zu erbauende Kurhaus hinstellen
will. Die Aussenterrassen und Veranden sind möglichst geschützt
gegen Nordwestwinde anzulegen. Andererseits ist zeitweise Sonnen-
bestrahlung für dieselben erwünscht,
Das Kurhaus soll folgenden Zwecken dienen:
a) Abhaltung von Konzerten, kleinen Theatervorstellungen, Ge-
sangsvorträgen u. dergl.
b) Unterbringung der Lesehalle und Bibliothek der Kurverwaltung.
c) Gesellige Vereinigung des Badepublikums, Abhaltung der Tanz-
reunions, sowie der Frühstücks- und Mittagstafeln u. s. w. Zu dem
Zweck ist eine Tagesrestauration vorzusehen, für welche auch die
erforderlichen geschützten Sitzplätze in Veranden anzulegen sind,
d) Aufnahme einer kleinen Anzahl von Kurgästen.
An Räumen soll das Kurhaus hiernach enthalten:
I. Einen Festsaal von mindestens 380 qm Grundfläche mit
Orchesterraum und kleiner Bühne für theatralische Aufführungen,
deren Grundflächen in dem obigen Mafse nicht mitenthalten sind,
2. Einen Saal von mindestens 100 qm Grundfläche, welcher mit
dem Festsaal zu verbinden ist.
Ein Restaurant von etwa 180 qm Grundfläche,
Ein Lesezimmer von mindestens 45 qm Grundfläche,
Ein Musikzimmer von mindestens 45 qm Grundfläche.
Ein Spielzimmer von mindestens 40 qm Grundfläche,
. Ein Billardzimmer von mindestens 40 qm Grundfläche,
An Nebenräumen sind erforderlich:
8. Garderoben von angemessener Grösse für Herren und Damen.
9. Getrennt liegende Toiletten für Herren und Damen, welche
derart anzubringen sind, dass dieselben sowohl von dem Festsaal wie
von dem Restaurant aus leicht zu erreichen sind. Für dieselben ist
Wasserspülung vorzusehen,
10. Eine Portierloge in der Nähe des Eingangs.
11. Ein Geschäftszimmer für den Pächter.
12. Ein Anrichtezimmer in der Nähe der Säle.
In einem Ober- bezw. Dachgeschoss sind 10—12 Logierzimmer, von
denen einige zusammenliegend anzuordnen und mit etwas besserer Aus-
stattung zu versehen sind, vorzusehen. Ferner ist in einem derselben die aus
3-—4 heizbaren Zimmern bestehende Wohnung des Pächters unterzubringen.
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