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Linden das Recht vor, noch zwei Entwürfe, welche vom Preisgerichte
empfohlen werden, für den Betrag von je 500 Mk. anzukaufen.
Das Preisgericht ist befugt, die Gesamtsumme der angesetzten
Preise (4500 Mk.) in anderer Weise auf drei oder mehr, als drei
Arbeiten zu verteilen,
Bauplatz und allgemeine Anordnung.
Das Gebäude soll sich im allgemeinen den Strassenfluchtlinien,
welche an keiner Stelle überschritten werden dürfen, anpassen; 3,50 m
über dem Bürgersteige sind Auskragurfgen gestattet. Die Hauptfront
ist gegen den Marktplatz zu richten.
Das Gebäude ist so einzurichten, dass eine spätere Erweiterung
desselben in westlicher Richtung ohne Schwierigkeiten möglich ist. Der
freibleibende westliche Teil des Grundstücks soll als Garten benutzt werden.
Das Rathaus ist viergeschossig gedacht: Kellergeschoss, Erdgeschoss,
I. und 2. Obergeschoss, Die Höhen von Fussboden zu Fussboden
gemessen sind wie folgt anzunehmen: Kellergeschoss (abgesehen von
den unter den Läden liegenden Räumen) 3,50 m, Erdgeschoss 4,50 m,
ı. Obergeschoss 4,50 m, 2. Obergeschoss 4,30 m.
Die Ausführung der Strassenfassaden ist in Backsteinreinbau mit
Verblendsteinen eventuell unter sparsamer Verwendung von Sandsteinen
für die Gliederungen gedacht. Für das ganze Gebäude ist Central-
heizung (Niederdruckdampfheizung) vorzusehen. Die Korridore sind
ebenfalls zu beheizen und als Warteräume auszubilden. In allen Ge-
schossen sind Aborte und Pissoirs in genügender Anzahl vorzusehen.
Die Aborte für die Diensträume, das Publikum und die Wohnungen
sind zu trennen. Die Decken sämtlicher Geschosse sind feuersicher
herzustellen. Ausser der Haupttreppe und der zur Bürgermeisterwohnung
führenden Treppe ist mindestens noch eine Nebentreppe (besonders
als Aufgang zum Armenbureau) anzuordnen.
Die nachstehend angegebenen Zahlen für den nutzbaren Flächen-
inhalt der einzelnen Räume müssen im allgemeinen innegehalten
werden, können jedoch in einzelnen Fällen Abweichungen ‚bis zu
10 Procent erfahren.
Kellergeschoss.
(Wohn- und Schlafräume, sowie Küchen im Kellergeschosse müssen
eine lichte Höhe von mindestens 2,60 m erhalten; die Deckenuntersicht
bezw. die Unterfläche der Gewölbe im Scheitel muss mindestens 1,50 m,
bei Küchen 1,0 m über dem Bürgersteig der Strasse liegen.)
1. Wohnung für den Rathausverwalter, bestehend aus ı Stube,
2 Schlafkammern, Küche und Zubehör, möglichst in der
Nähe des Haupteingangs, zusammen etwa. . 0 8S0gM.
2. Die für die Kessel der Centralheizung, für Lagerung der
Brennmaterialien, sowie für die Wohnungen erforderlichen
Kellerräume.
3; 1. Tresor. für die Kämmereikasse, mit dem betreffenden
Kassenraume durch eine kleine Wendeltreppe zu verbinden ı2 qm.