Aus dem Ausschreiben.
Der Nordplatz, der Bauplatz der Kirche, ist von länglich viereckiger Grund-
form und bildet eine fast horizontale Ebene.
Der Kirchenraum soll 1000 Sitzplätze enthalten, davon höchstens */3 auf den
Emporen,
Der freie Platz vor dem Altar soll zur Aufstellung von 100 Stühlen hinreichen.
Ausserdem sind auf der Orgelempore vor der Orgel 60 Sitzplätze für den Sänger-
chor zu beschaffen,
Der Altarraum ist so geräumig anzuordnen, dass die kirchlichen Handlungen,
Trauungen, Beichten, Konfirmationen, Taufen u. s. w. dort ohne Beengung statt-
finden können.
Der Altar muss freistehend sein und umschritten werden können.
Die Kirche soll mit einem Turm versehen werden. Die Stellung des Turmes
wird dem Architekten überlassen, ebenso die Wahl der Plätze für die Kanzel, das
Lesepult, das Taufbecken u. s, w, Indes dürfen weder Kanzel noch Orgel hinter
dem Altar angeordnet werden.
Es sind drei Sakristeien anzuordnen; davon eine 30 qm gross in Verbindung
mit einem feuerfesten, diebessicheren Raum zur Aufbewahrung wertvoller Paramente
etc., während die beiden anderen je 60 qm gross, zugleich als Konfirmanden- und
Beichträume zu verwenden sind.
Verlangt wird ferner ein Versammlungsraum von 45 qm für Teilnehmer an Hoch-
zeiten neben dem Haupteingang gelegen; dieser Raum kann auch als Eingangshalle dienen,
Im Erdgeschoss sind in der Nähe der Sakristeien und der Nebenräume Klosetts
an geeigneter Stelle anzuordnen.
Die Kirche soll Zentralheizung und elektrische Beleuchtung erhalten,
Die Wahl des Baustils ist dem Bewerber freigestellt, doch ist der gotische
Baustil ausgeschlossen,
Im übrigen werden die Eisenacher Ratschläge für den Bau evangelischer
Kirchen vom 15. Dezember 1899 zur Beachtung empfohlen.
Die Baukosten sollen einschliesslich der inneren Einrichtung, von Altar, Kanzel,
Orgel, Gestühl, Glocken, Turmuhr, Heizungs- und Beleuchtungsanlagen, Beleuchtungs-
körper, Ausstattung der Nebenräume, Entwässerung u, s. w. sowie Bauleitung die
Summe von M. 350000 nicht übersteigen.
Die Zeichnungen werden verlangt in einfacher Darstellung im Mafsstabe 1:200.
Ferner wird verlangt ein Erläuterungsbericht und ein Kostenüberschlag, Die
Kostenberechnung geschieht unter Zugrundelegung von 18—20 M. für den cbm
Gebäudekörper und von 25—30 M. für den cbm Turmmasse.
Die Entwürfe sind bis zum 30. September 1900 einzureichen.
Das Preisgericht soll bestehen aus den Herren
Baurat Professor Zzcht, Leipzig;
Geh. Regierungsrat Professor Raschdor ff, Berlin;
Geh. Baurat Professor Dr. Wallot, Dresden;
Zwei Mitgliedern des Kirchenvorstandes.
Zur Verteilung gelangen 6000 M. In Aussicht genommen wird die Ver-
teilung eines I. Preises: M. 3000;
2, ; » 2000;
3. % ». 1000.
Doch bleibt dem Preisgericht das Recht vorbehalten, die Gesamtsumme anders zu
verteilen mit der Einschränkung, dass höchstens 4 Preise gebildet werden dürfen.
Der Kirchenvorstand hat das Recht, weitere Pläne, welche vom Preisgericht
empfohlen werden, um den Preis von je M. 1000.— anzukaufen.
Der Kirchenvorstand übernimmt keine Verpflichtung, einen der eingereichten
Entwürfe zur Ausführung zu bringen, behält sich indes vor, falls einer derselben
von dem Kirchenvorstande zur Ausführung geeignet befunden wird, den Verfasser
bei der weiteren Ausarbeitung zu Rat zu ziehen.