Full text: Deutsche Konkurrenzen (1901, Bd. 12, H. 133/144)

la 3 u. 
anliegender Telephonkammer, zus. ca. 30qm. 2 Zimmer für die Steuerverwaltung, Zus. ca. 45 qm. 
I Zimmer der Kreiswegebauverwaltung, ca. 40 qm. I Bureau des Landratsamtes, ca, 25 qm. 
ungszimmer des Kreisausschusses, ca. 50—55 qm. I Wartezimmer für vorgeladene 
20 qm. 1 Reservezimmer, das im Bedarfsfalle als Beratungszimmer verwendet 
ca, 20 qm. IT Registratur, ca. 25 qm. 1 Zimmer für seltener zu benutzende 
; ı Kanzlei (für den 2. Sekretär und 3—4 Schreiber), ca. 25 qm. 
  
  
    
    
ı Botenzimmer (zugleich Packraum), ca. 12 qm. Zimmer für ı Reg.-Assessor und ı Referendar, 
ca, 20 qm. Abort- und Pissoirräume für Beamte und Kreisausschussmitglieder, zus. ca. 20 qm. 
Obergeschoss. ı Sitzungssaal für den Kreistag, ca. 70—80 qm. 1ı Vorraum zum 
al, dient als Kleiderablage und Warteraum, mit anstossender Toilette, zus. ca, 30 qm, 
  
Dienstwohnung. ı Empfangszimmer, in Verbindung mit dem Kreistags - Sitzungs- 
saal, ca. 35 qm. ı Wohnzimmer, ca. 30 qm. 1 Damenzimmer, ca, 20 qm. ı Herren- 
immer, ‚ca, 30 qm, 1 Speisezimmer mit kleinem Anrichteraum, zus. ca, 50 qm. 2 Schlaf- 
i 1er, davon ein grösseres und ein kleineres, zus. ca. 45 qm. I Kinderzimmer, ca, qm, 
Reservezimmer (für zu separierende erkrankte Familienangehörige), ca. 20 qm. Küche, 
Spülküche, Speisekammer, ca. 40 qm. Plättzimmer, Badezimmer, Toilette, zus. ca. 25 qm. 
    
1.I} 
  
   
immer, 2 Vorratsräume, Boden- 
  
Dachgeschoss. 2—3 Fremdenzimmer, 2 Mädchenz 
  
räume ntlich von angemessenen Grössen und Höhen. 
Kellergeschoss, Heizungs-, Kohlen- und sonstige Kellerräume. 
Geschosshöhen,. Gerechnet von Oberkante zu Oberkante Fussboden. Keller 
2,80 m, Erdgeschoss = 4 m, Obergeschoss = 4 m, Dachgeschoss eine Drempelhöhe 
von höchstens I m. 
Das Neben ge bäude soll enthalten: 
A. Erdgeschoss. Stall für 2 Pferde. Reservestall mit Boxe. Wagenremise für 
3 Wagen und Schlitten. Geschirrkammer, Putzkammer. 
B. Obergeschoss. Kutscherwohnung. 
C. Hinreichender Bodenraum nebst Haferkammer. 
Düngerstätte. 
* « 
Aus dem Urteil des Preisgerichts. 
Rechtzeitig in Arnsberg eingeliefert waren 142 Entwürfe. Nachdem eine Sichtung 
und Vorprüfung dieser Entwürfe durch Herrn Reg.-Baumeister Gutenschwager erfolgt und 
dabei festgestellt war, dass sie dem „Bauprogramm und Bedingungen“ entsprechen , haben 
unter Mitwirkung des Herrn Landrat Droege zunächst die bautechnischen Mitglieder des 
Preisgerichtes eingehenderweise in der Zeit vom 13. bis 15. August die Prüfung der Ent- 
würfe vom technischen und architektonischen Gesichtspunkte aus vorgenommen. Sie kamen 
dabei zu der Ueberzeugung, dass keiner der eingegangenen Entwürfe ohne weiteres der 
Ausführung zu Grunde gelegt werden könne, dass aber eine grössere Anzahl der Entwürfe, 
teils annehmbarer Grundrisse, teils anziehender, künstlerisch durchgebildeter Fassaden wegen 
für eine engere Wahl in Betracht zu ziehen sei. 
Es kamen bei der ersten Sichtung 110 Entwürfe als ungeeignet, bezw. als unvoll- 
  
ständig, zur Ausscheidung, Entwürfe dagegen wurden zur weiteren Prüfung empfohlen 
und schliesslich von diesen Entwürfe in die engste Wahl gestellt. 
Am 15. August 1900 trat das Preisgericht in Anwesenheit der unterzeichneten 
6 Preisrichter zur endgültigen Entscheidung zusammen. Es wurden nach eingehender 
Besprechung die vorstehenden Vorschläge einstimmig angenommen, 
Die im der engsten Wahl verbliebenen Entwürfe wurden wie ‚folgt beurteilt :*) 
32 
13 
No. 4. „„Deutsch‘“ (in roter Schrift). Ein Versuch, die bebaute Fläche thunlichst 
einzuschränken, wäre der Lösung wesentlich zu statten gekommen. Beide Treppenhäuser 
stehen nicht in organischer Verbindung mit der Baumasse und sind für die Lichtzufuhr 
ungenügend ausgenutzt. Das Speisezimmer hat eine wenig günstige Lage erhalten. Ein 
Teil der Flure bleibt mangelhaft behellt. 
No. 5. „Am KEzichberg“. Die Lage der Haupttreppe, des Saalvorraumes und des 
Kreistags - Sitzungssaales, der die nicht glückliche Raumentwickelung in der Tiefe erhälten 
hat, beeinträchtigen in hohem Mafse die im übrigen gute Lösung. Auch kann die Lage 
des von den besser auszustattenden Wohnräumen abgetrennten Speisezimmers als eine zweck- 
entsprechende nicht bezeichnet werden. Der äussere Aufbau ist nicht unkünstlerisch durch- 
geführt, leidet jedoch am unnötigen Turmreichtum, vor dem im Bauprogramm ausdrücklich 
gewarnt war. (Fortsetzung auf Seite 32.) 
*) Es kann aus Raummangel hier nur zum Abdruck gelangen, was sich auf Entwürfe des vorliegenden 
Heftes bezieht. c D. H. 
* 
I 
  
  
  
 
	        

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.