1) Lehrerversammlungszimmer, etwa 60 qm, daneben ein Vorzimmer für
Garderobe und Waschgelegenheit, und in der Nähe ein Abort; ferner ein
Sprechzimmer für Eltern, etwa 15 qm;
m) Bücherei der Lehrer und Arbeitszimmer, zusammen etwa 70—80 qm;
n) Wohnung für den Schuldiener, bestehend aus 3 Wohnzimmern, Küche,
Keller, Abort; sie soll einen von den Schülern getrennten Zugang erhalten;
der Haupteingang muss von der Wohnung aus sicher überwacht werden
können; eventuell ist am Haupteingang I Raum, etwa 15 qm, für den
Schuldiener vorzusehen. Die Wohnung darf nicht unter Terrain oder .im
Dach liegen,
Die Abortanlage ist mit dem Haupigebäude in gedeckte Verbindung zu bringen,
Sie ist mit Wasserspülung zu versehen und muss heizbar sein.
Die lichte Höhe der Schulsäle soll 4 m betragen. Die teilweise zweiseitige
Besetzung der Gänge mit Schulräumen ist zulässig. Die Gangbreite soll 4—5 m
betragen. Das Dachgeschoss wird zweckmässig für diejenigen Räume benutzt, deren
Abmessungen nicht in das Schema der Untergeschosse passen.
Da das Souterrain völlig auszubauen ist, werden sich Räume für Handfertigkeits-
unterricht, Fahrräder, Wasch- bezw. Badevorrichtungen, Heizungsanlagen, Aufenthalts-
zimmer für auswärtige Schüler und Schülerbibliothek von selbst ergeben.
Die Verwaltungsräume und Lehrerzimmer sind in zentraler Lage möglichst zu
einer Gruppe zu vereinigen,
Auf jedem Flur ist ı Abort und Trinkgelegenheit vorzusehen,
Zur Erwärmung der Räume ist Niederdruckdampfheizung vorgemerkt.
Auf dem Dach ist eine Plattform anzulegen, die von mehreren Personen betreten
werden kann, behufs Beobachtung des Sternenhimmels.
Die Erweiterungsfähigkeit des Hauptgebäudes um 4 Klassenräume muss möglich
bleiben,
Die äussere Gestaltung soll den Zweck des Gebäudes in würdiger, aber einfacher
Ausbildung, welche der Landschaft und der Bauweise der Gegend angepasst ist, zum
Ausdruck bringen,
Es sind einzureichen:
1. ı Lageplan‘ 1: 500.
Ferner im Mafsstabe ı: 200:
. Grundrisse sämtlicher Geschosse.
2
3. 2 Querschnitte durch das Gebäude, Turnhalle und Aula berücksichtigend.
4. 2 Ansichten.
5. I Perspektive vom projektierten Marktplatze aus.
6. ı Erläuterungsbericht.
7. 1 Kostenanschlag, unter Annahme von Mk, ı5.— für ı cbm umbauten
Raumes vom Kellerfussboden bis Hauptgesims,
Für Dachgeschoss, Giebel, hohe Dächer u. s. f. sind besondere Zuschläge zu
machen.
Als Baupolizeiordnung für Völklingen gilt die für die Landgemeinden des
Regierungsbezirks Trier aufgestellte,
Die Entwürfe sind bis zum I. Juli 1906 entweder. auf dem Bürgermeisteramte
oder auf einer Postanstalt abzugeben.
Jedem Bewerber wird unter der Bedingung, dass er selbst sich die zur Aufnahme
des Neubaues bestimmie Oertlichkeit ansieht, und dass das von ihm eingelieferte
Projekt vom Preisrichterkollegium als ein ernsthaftes erachtet wird, eine Entschädigung
von Mk. 200.— gezahlt. Dem Verfasser des besten Entwurfes werden, das Zustande-
kommen einer Vereinbarung mit der Gemeindevertretung vorausgesetzt, auch
Anfertigung des speziellen Entwurfes, sowie der Bau- und Werkzeichnungen zugesichert.
Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, so erhält er eine Entschädigung von
Mk. 1000.—. Ferner kommen für die beiden besten Entwürfe zwei Preise zu
Mk. 700.— bezw. MR. 500.— zur Verteilung.