Zweites Obergeschoss.
17. Sitzungssaal des Gemeinderats mit ungefähr 135 qm Grundfläche bei un-
gefähr 15 m Länge und 9 m Breite.
Derselbe ist berechnet für 30 Gemeinderatsmitglieder, 1 Schriftführer,
6 Beamte am Tisch des Gemeindevorstandes, 3 Berichterstatter und Zuhörer.
Die Anordnung der Sitze ist anzugeben.
Der Vorsitzende des Gemeinderats mit seinen beiden Vertretern, der Ge-
meindevorstand und der Schriftführer müssen die Mitglieder des Gemeinderats
und die Zuhörer bequem vor Augen haben;
18. Kleiderablegezimmer für Gemeinderatsmitglieder und Beamte (25 qm);
19. Vorstands- und Bibliothekzimmer (15 qm);
20. Abortanlage mit Pissoir;
21. Ersatzzimmer unter zweckmässiger Ausnutzung des übrig bleibenden Flächen-
raums.
Dachgeschoss.
22. Trockenräume;
23. Kammern oder Lattenverschläge für Wirtschaftsgegenstände usw.
Baustil und Material.
Die Wahl des Baustils und des Materials bleibt im allgemeinen dem Architekten
überlassen, nur ist Backsteinrohbau ausgeschlossen. Erwünscht ist eine einfache
Fassadengestaltung unter Verwendung von Werksteineinfassungen und Gliederungen.
Das Gebäude soll weniger durch aufwandvolle Baustoffe als vielmehr durch gute Ver-
hältnisse des architektonischen Aufbaues wirken.
Baukosten.
Als Höchstbausumme mit Einschluss der Sammelheizung, Installationen, Tresor-
anlage und Innendekoration darf ein Betrag bis zu 200000 Mark erreicht werden.
Lieferung der Entwurfsunterlagen.
An Entwurfsunterlagen werden gefordert:
a) die Grundrisse sämtlicher Geschosse;
b) der Strassen- und Hofansichten;
c) der zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Schnitte;
d) ein prüfungsfähiger Kostenüberschlag. Der Berechnung der Baukosten ist
der Kubikinhalt des umbauten Raumes von Kellersohle bis Oberkante
Hauptgesims einschliesslich Heizungsanlagen, Installationen, Tresoranlage
und Innendekoration zugrunde zu legen. CGiebel,. Dachreiter, Ausbauten
sind besonders schätzungsweise oder nach dem kubischen Inhalt der
dahinter liegenden Räume in Ansatz zu bringen;
e) ein kurzer Erläuterungsbericht, der unter anderem über die gewählten
Konstruktionen und Materialien Auskunft gibt;
f) ein Verzeichnis der eingelieferten Zeichnungen und Schriftstücke.
Die Hauptfassaden werden 1: 100, die Grundrisse, Schnitte und Neben-
fassaden ı: 200 gefordert.
Die Entwurfsunterlagen müssen spätestens bis zum 1. Juni 1906 bei dem
Gemeindevorstand der Stadt Apolda eingeliefert oder an diesem Tage zur Post ge-
geben sein. T
Preis.
Zur Verteilung von Preisen ist die Summe von 3000 M. ausgesetzt:
ein ı. Preis von 1500 M.
ein 2. Preis von. 1000 M.
ein 3. Preis von. 500. M.
Die Verteilung der Preise kann auf einstimmigen Beschluss des Preisgerichts
auch in anderer Weise erfolgen. In jedem Fall wird der für die Preise ausgesetzte
Betrag von 3000 M. zur Verteilung gelangen.