und es ist dies um so mehr zu betonen angesichts der Wichtigkeit, welche diese
Anlage bei dem Zweck des Gebäudes spielt. Obgleich diese Fensterflucht an der
Bazarstrasse durch den hier notwendigen Haupteingang nicht unterbrochen ist, wird
die einheitliche Wirkung der Schaufenster durch das Einschieben der kleinen Oeffnungen
in den Pfeilern vollständig in Frage gestellt.
Nr. 28. Kennwort: „Heimat‘.
Die Grundrissbildung ist eine klare und einfache. Die Belichtung der zwischen
dem inneren Lichthof und den Seitenfassaden belegenen Teile lässt zu wünschen übrig.
Die Nebentreppen, Bedürfnisanstalten und Aufzüge sind gut angeordnet,
Der äussere Aufbau entbehrt nicht einer gewissen Grösse. Leider jedoch wirkt
die Unterbrechung der Vertikale durch den mächtigen Architrav über den Erdgeschoss-
pfeilern nicht günstig. Infolge dieser Anordnung lastet der Oberbau auf den laibungs-
losen Stützen des Erdgeschosses als -eine geschlossene mächtige Masse. Jedenfalls ist
eine Anlage, welche diesen Konflikt zwischen Erdgeschoss und den oberen Stockwerken
vermeidet, unserem Empfinden entsprechender.
Nr. 36. Kennwort: ‚, Zoskana‘“,
Die Grundrissanordnung ist eine einfache und übersichtliche, Die zwischen dem
_Dom“ und den Seitenfassaden gelegenen Teile sind ungenügend belichtet, die Lage
der Haupttreppe ist insofern keine zweckmässige, als die hinter dieser gelegenen
Geschäftsräume erfahrungsgemäss wenig aufgesucht werden. Die Ausbildung des
Zentralraums, des „Doms“, ist eine besonders reizvolle, und sind sicherlich. die An-
regungen, welche diesen Raum betreffend im Erläuterungsbericht gegeben sind, sehr
beachtenswerte.
So ansprechend der Vorschlag an sich erscheint, die Rücklage an der Bazar-
strasse in anderem Material und in anderer Weise auszubilden, als jene der Vorder-
gebäude, so wird doch hierdurch die erstrebenswerte Wirkung der Gebäudemasse als
Ganzes im Hinblick auf den. grossen davorliegenden Platz beeinträchtigt,
Der Ausbildung des Dachgeschosses stehen baupolizeiliche Bedenken entgegen,
zumal die zulässige Gebäudehöhe überschritten ist,
Die Anordnung reichlich bemessener Kleiderablagen und Toiletten im Keller-
geschoss ist beachtenswert. Ebenso vortrefflich ist die Gestaltung des Aeussern.
Nr. 57. Kennwort: „Helga“,
Der Hof ist mit nur 800 qm zu klein, da die beiden Innenhöfe, die der Ver-
fasser in die Hoffläche einrechnet, den baupolizeilichen Bestimmungen gemäss unzulässig
sind. Das Erdgeschoss ist. durch die Pfeiler der Höfe derart verstellt, dass eine grosse
Raumflucht lediglich an der Hofseite erreicht ist. Die Haupttreppe kommt in dem
kleinen, durch die Pfeiler zu sehr abgeschlossenen Treppenhaus nicht zur Geltung,
Als Ersatz für diese Haupttreppe vom ersten Obergeschoss zu den oberen Geschossen
kommt vorwiegend in Betracht die Treppe in der Mitte der Hofseite. Diese Treppe
entspricht mit ihrer Laufbreite von nur 1,40 m kaum ihrem Zweck und ihrer Lage
im Grundriss. Die Aufzüge liegen willkürlich und nicht vorteilhaft für den Betrieb
Der äussere Aufbau ist gross gedacht und ist charakteristisch für ein Warenhaus.
Die Schaufenster haben die geringe Breite von nur 3 m.
Nr. 63. Kennwort: „Merkur 1“.
Die Grundrissanordnung ist klar und übersichtlich, Die Anlage von zwei Haupt-
treppen im Erdgeschoss geht über das Bedürfnis hinaus. Die Zugänge von der
Königsallee, Bazarstrasse und Alleestrasse sind gut angeordnet. Die Lichtverteilung
durch zwei Lichthöfe genügt den Anforderungen; es hat jedoch in den oberen Ge-
schossen: die Anordnung eine zu enge Passage zwischen den Lichthöfen und der
Hoffront zur Folge. Als Mangel wird empfunden die freie Einfahrt an der Alleestrasse,
da diese Strasse lebhaften Geschäftsverkehr hat und eine Schaufensteranlage als
wünschenswert erscheinen lässt. Die Hoffläche entspricht den Anforderungen, Die
Schaufensteranlage ist gut und zweckentsprechend. Die architektonische Gliederung
(Fortsetzung auf Seite 76.)