Die Wahl des Baustiles wird zwar freigegeben; doch ist zu berücksichtigen,
dass der Friedhof als städtischer Friedhof zur Beerdigung von Verstorbenen
aller Bekenntnisse dient, und die neuen Anlagen in künstlerischer Beziehung
sich nicht in störendes Missverhältnis zu der bestehenden Portalanlage setzen
dürfen.
Die ganze Anlage ist so zu disponieren, dass sich an die Hauptbauteile,
namentlich an die Leichenhallen, ein geräumiger Wirtschaftshof angliedert,
der sowohl von der Strasse, als auch vom Friedhof aus unmittelbar zugänglich
sein muss.
In diesem Wirtschaftshof sollen, anschliessend an die Leichenhallen,
Räume für einen kleinen Desinfektionsapparat, zur Aufbewahrung der Kleider
der Toten, für Utensilien verschiedener Art, sowie auch Aufenthaltsräume für
das Personal (Gärtner, Leichenbegleiter, Arbeiter) nebst den erforderlichen
Aborten vorgesehen werden,
An Plänen werden gefordert:
Ein Lageplan I: 1000,
Ein Grundriss der gesamten Gebäude- und Platzanlage I: 200.
Die Grundrisse der Obergeschosse I: 200,
Mindestens zwei Schnitte I: 200,
Sämtliche zur Klarstellung des Entwurfs erforderlichen Fassaden 1: 200,
Eine skizzenhafte Darstellung des Inneren der Trauerhalle, etwa I: 50.
Eine perspektivische Ansicht der Anlage, annähernd vom Punkte A des
Lageplanes aus.
Dem Entwurf ist ein Kostenüberschlag nach cbm umbauten Raumes beizugeben,
in dem die verschiedenen Bauteile tunlichst getrennt aufzuführen sind,
Die Gesamtkosten der Friedhofsgebäude einschliesslich der Einfriedigungen, der
Herstellung des Wirtschaftshofes und etwaiger mit den Gebäuden in Verbindung
stehender Terrassen, Treppen und dergleichen, aber ausschliesslich des Krematoriums,
dürfen den Betrag von 600000 M. nicht überschreiten.
Das Preisgericht besteht aus den Herren:
Oberbürgermeister Dr. Adickes, Stadtrat Dr. Flesch, Stadtbaurat Kölle,
Architekt Direktor Ritter, Stadtbaurat Schaumann, sämtlich in Frankfurt a. M.,
Prof. Friedrich von Thiersch in München, Geheimer Hofrat und Baurat
Prof. Dr. Wallot in Dresden.
Für den Fall der Behinderung eines Preisrichters behält sich der Magistrat eine
Ergänzungswahl vor.
An Preisen sind ausgesetzt:
Ein erster Preis im Betrage von 4000 M.
Ein zweiter Preis im Betrage von 3000 M.
Ein dritter Preis im Betrage von 2000 M.
Es bleibt dem Preisgericht überlassen, erforderlichen Falles die Preise anders
einzuteilen, doch soll die Gesamtsumme von 9000 M. auf höchstens 3 Preise verteilt
werden. Falls besondere Gründe vorliegen, ist das Preisgericht berechtigt, weitere
Entwürfe, jedoch höchstens zwei, zum Betrage von je 1000 M. anzukaufen,
Das Urteil des Preisgerichts soll in einem Protokoll niedergelegt werden, von
dem den Bewerbern Kenntnis gegeben wird,
Die Entwürfe sind bis zum I. Juni 1906 an das Hochbauamt einzureichen,
Ueber die Ausführung der Bauten behält sich der Magistrat alles weitere vor;
doch ist in Aussicht genommen, dem Verfasser des zur Ausführung bestimmten Ent-
wurfes die weitere Bearbeitung des Entwurfes und eventuell auch die Bauleitung
zu übertragen,