Entwurf No. 15. Kennwort: „Omega“
Die Gebäude gruppieren sich in grosszügiger Weise um einen rechteckigen,
nach der Eckenheimer Landstrasse geöffneten, an den übrigen Seiten von Säulen-
hallen umgebenen Hof, in dessen Mittelachse sich das Gebäude der Einsegnungshallen
in wirkungsvollem Aufbau erhebt. Diesem Gebäude schliessen sich nach Norden zu
die Leichenhallen unmittelbar an, während sich nach Süden ein Flügel mit zu
den Einsegnungshallen gehörigen Nebenräumen erstreckt. Die Verwaltungsgebäude
schliessen die Kolonnaden nach der Strasse ab. Die Verbindung zwisc hen dem alten
und neuen Friedhofsteil ist gut durchgeführt und ermöglicht allerseits einen bequemen
Verkehr. Die künftige Erweiterung "der Leichenhallen schliesst sich nicht, wie die
symmetrische Ausbildung des Baukörpers vermuten liesse, an die Einsegnungshalle
nach Süden zu an, sondern liegt in der nördlichen Verlängerung des ı. Teiles der
Leichenhallen an einem Wirtschaftshofe von ausreichender Grösse und bequemer
Zugänglichkeit.
Diesem in praktischer Beziehung unverkennbaren Vorzuge steht} der nicht
einwandfreie Verzicht auf eine ausreichende innere Begründung der streng durch-
geführten äusseren Symmetrie gegenüber. Das Mittelgebäude enthält eine grosse und
eine kleine Trauerhalle von guten Verhältnissen, die zu einer wirkungsvollen Raum-
gruppe vereinigt werden können.
Die Ausbildung des öffentlichen Platzes vor den Gebäuden ist grosszügig ged:
brauchte aber, um eine grosse Platzwirkung zu erzielen, nicht in so verschwenderische
Weise in die geplante Bebauung einzugreifen,
für die geplanten Baulichkeiten die ausgeworfene Bausumme von 600000 M.
ausreichen würde, ist zweifelhaft.
Entwurf No. 16. Kennwort: „Auferstehung 1“,
In diesem Entwurf ist die Symmetrie nicht nur äusserlich, sondern auch in
Bezug auf die Anordnung der Räume vollständig durchgeführt. Daraus ergeben
sich zu den beiden Seiten der Einsegnungshalle je eine Leichenhalle und infolgedessen
zwei Obduktionsgebäude und zwei Wirtschaftshöfe. Diese über die Forderung des
Programms hinausgehende, lediglich aus architektonischen Gründen getroffene Aenderung,
kann nicht als zweckentsprechend bezeichnet werden und erhöht nicht unerheblich die
Baukosten. Der Grundriss des Mittelgebäudes ist, besonders was das Hauptportal
anbetrifft, nicht ganz einwandfrei. Lobenswert ist die architektonische Gestaltung,
insbesondere das Masshalten in Bezug auf die Höhenentwickelung der Baumassen,
wenngleich der Entwurf dadurch in die Gefahr gerät, dass die an die Strasse vor-
geschobenen, wenig gegliederten Verwaltungsgebäude im Verhältnis zu dem gruppierten
Zentralbau zu stark vorherrschen.
Die geplante Ausbildung des Platzes vor den Gebäuden ist gut überlegt und
dürfte eine vorzügliche Platzwirkung gewährleisten, wenn es möglich sein würde, die
geplanten öffentlichen Gebäude oder solche von ähnlichen Grössenverhältnissen an
dieser Stelle zu konzentrieren,
Entwurf No. ı7. Kennzeichen: „Gelbes Kreuz im Kreis“
Der Verfasser hat die geforderten Baulichkeiten in 3 Gruppen gegliedert,
welche durch Wandelhallen und Säulengänge miteinander verbunden sind, Die
Leichenhallen liegen mit einem Wirtschaftshof nördlich von dem Gebäude für die
Totenfeiern, während die Verwaltungsgebäude sich an die vorhandene Leichenhalle
des alten Friedhofs anschliessen, wo sie mit den Säulenhallen einen kleinen Hof
umschliessen, in den das Aufseherhaus hineingestellt worden ist. Diese Anordnung
ist nicht zweckmässig, da man vom Aufseherhause den Haupteingang nicht übersehen
kann und da durch den eingeschalteten Hof die Verbindung des alten Friedhofs mit
dem neuen unterbunden wird. In dem Bestreben, das Krematorium, das der Ver-
fasser nördlich an den Wirtschaftshof der Leichenhallen angliedert, mit den letzteren