Full text: Deutsche Konkurrenzen (1907, Bd. 21, H. 241/252)

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Die Korridore sollen nicht unter 2,50 m, vielleicht aber bis zu 3 m breit sein. 
Die notwendige innere Tiefe der Räumlichkeiten ergibt sich daraus, dass in den Bureaus von 
den Fenstern nach innen zunächst nur je ein Doppelarbeitstisch für 4 sich zu 2 und 2 gegenüber- 
sitzende Personen aufgestellt werden soll, dass aber in Verlängerung desselben für den Fall der Ver- 
mehrung der Geschäfte bei höchster Ausnutzung des Raumes auch noch ein weiterer Doppelarbeits- 
tisch für 2 sich einander gegenübersitzende Personen Aufstellung finden soll. 
Die Länge eines Arbeitstisches für 4 Personen beträgt 2,50 m, die eines Ergänzungstisches 1,50 m. 
Der Abstand der Pulte von der Fensterwand wird, um die Beamten vor Temperatureinflüssen 
zu schützen, mindestens 50 cm sein müssen. 
An den Zimmerwänden nach dem Korridore finden Aktenschränke bis zu 0,60 m Tiefe Auf- 
stellung und es muss sich zwischen diesen Aktenschränken und dem zweiten Doppelarbeitstische noch 
ein freier Raum von mindestens 1,60 m befinden. Hieraus ergibt sich eine Mindesttiefe für die 
Zimmer von 6,70 m (erwünscht wird 7 m sein). Hier dürfte die Anregung am Platze sein, die 
erwähnten Aktenschränke wenigstens in einzelnen Fällen in die Wände einzubauen, eventuell dadurch 
und durch Einrichtung von Galerien für den oberen Teil die ganzen Wände der Registratur nutzbar 
zu machen. 
Die notwendige Grösse der einzelnen Räumlichkeiten ergibt sich, sofern dafür nicht andere 
besonders angeführte Umstände massgebend sind, hauptsächlich aus der Zahl der darin zu beschäftigenden 
Beamten. 
Die Zahl wird fernerhin bei jedem einzelnen Raume in derjenigen Höhe aufgegeben werden, 
welche bei der erhofften Weiterentwickelung des Geschäftes in einer Reihe von Jahren zu erwarten ist 
und welche daher das höchste Bedürfnis darstellt, welchem der betreffende Raum genügen soll. 
Dabei ist zu beachten, dass ein Doppelarbeitstisch 1,60 m breit ist und dass je 2 Reihen von 
Arbeitstischen durch einen Zwischenraum von mindestens 1,60 m behufs Sitzgelegenheit und Verkehrs- 
möglichkeit getrennt sein sollen, dass auch die Zwischenwände der Bureaus, soweit sie nicht in 
einzelnen Fällen der Uebersichtlichkeit über das Personal halber durchbrochen hergestellt werden, 
regelmässig mit Aktenschränken von 60 cm Tiefe bestellt sein werden und dass zwischen der äussersten 
Reihe von Arbeitstischen und diesen Schränken ein Zwischenraum für Sitzgelegenheit und Verkehrs- 
möglichkeit von mindestens 1,10 m vorhanden sein muss, 
Zur Veranschaulichung ist die Skizze des inneren Raumes eines Bureaus für 12 Beamte beigefügt. 
Da grundsätzlich die Mehrzahl der Beamten einer Abteilung in einem und demselben Raume 
vereinigt werden sollen, so ist es notwendig, mehrere grosse Arbeitssäle auszubilden. 
Es wird der Erwägung des Architekten anheimgestellt, einzelne dieser Säle derart zu gestalten, 
dass sie unter Einbeziehung des anteiligen Korridors zwischen Strasse und Hoffront durchgreifen, 
Oberlichträume sollen nach Möglichkeit vermieden werden. 
In jedem der erwähnten grossen Arbeitssäle findet die Leitung der Arbeiten und die Aufsicht 
durch einen Abteilungs- oder Bureau-Vorsteher statt. 
Für jeden dieser Vorsteher soll in den betreffenden Arbeitsräumen ein besonderer aus Holz 
(oder Eisen) und Glaswänden konstruierter, etwas erhöhter, genügend geräumiger Verschlag mit einer 
Schiebe- oder anderen Türe hergestellt werden, welcher dem Vorsteher einerseits gestattet, das gesamte 
zZureau unausgesetzt im Auge zu behalten, andererseits aber seinen eigenen Aufgaben, dem Diktieren 
an Stenographen, Instruktionserteilen an Hilfsarbeiter, Korrespondieren etc, ungestört durch die übrige 
3ureautätigkeit und ohne seinerseits störend auf diese rückzuwirken, obzuliegen, 
Da trotz aller Voraussicht bei Herstellung des ersten Planes durch die Entwickelung des 
Geschäftes leicht Aenderungen in der Begrenzung der einzelnen zZureauräumlichkeiten bedingt werden 
können, so ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Zwischenwände von untergeordneter Bedeutung 
leicht und ohne grosse Störung beseitigt oder versetzt und ebenso leicht 
neue Zwischenwände aufgeführt werden können. 
Das zu erbauende Geschäftshaus dient den Zwecken der Oberrheinischen Versicherungs - Gesell- 
schaft in Mannheim und wird daher der Betrieb folgender Versicherungszweige in dem Gebäude 
stattfinden: 
   
  
und ohne grosse Störung 
1. der Transport-Versicherung, 
2. der Unfall-Versicherung, 
3. der Haftpflicht -Versicherung, 
4. der Glas-Versicherung, 
5. der Einbruch- und Diebstahl-Versicherung, 
6. der Feuer-Rückversicherung, 
7. einzelner eventuell späterer Erwägung des Aufsichtsrates zuuntert 
Sämtliche Geschäftszweige werden unter einer ihnen allen 
Direktor, in dessen Verhinderung einem Subdirektor oder mehreren Subdirektoren, jeder einzelne der 
Geschäftszweige unter einem Spezial- Dirigenten oder einem Abteilungsvorsteher stehen. 
Die einzelnen Versicherungsabteilungen sind in sich geschlossen in dem Gebäude unterzubringen. 
Daneben sind jedoch eine Reihe von Räumen erforderlich, die der Zentralleitung oder dem 
Zedürfnisse aller Abteilungen gemeinschaftlich dienen oder welche, wie die Kasse, in welcher der 
Verkehr von Versicherten, von Kasseboten, von Briefträgern etc. stattfindet, naturgemäss die Unter- 
bringung im Erdgeschoss (Hochparterre, ersten Stock) erfordern. 
reitender neuer Branchen, 
gemeinsamen Oberleitung, dem 
In der Kasse sind die Arbeitstische des Kassierers und zweier Assistenten, ein Zahltisch, 
sowie ein Geldschrank für die Tageskasse aufzustellen. Eventuell ist sie mit einem feuer- un i S- 
sicheren Raum für die Aufbewahrung von barem Geld, Wertpapieren und Büchern zu versehen. 
Der Raum wird daher bei der allgemein angenommenen Tiefe eine Breite von 
u mindestens 6 m 
haben müssen, 
  
	        
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