Full text: Deutsche Konkurrenzen (1907, Bd. 21, H. 241/252)

— 5 — 
Für den Verkehr mit dem Publikum ist ein von der Kasse durch zwei Schalter (gedacht wird 
r an einen Einnahme- und einen Ausgabe- Schalter) abzutrennender heller Vorraum mit Sitz- und 
ıreibgelegenheit vorzusehen (siehe unsere Ausführungen bezüglich einer Verkehrshalle weiter vorn). 
Da das gleiche Bedürfnis der Lage im Hochparterre auch für ein Warte- bezw. Ansprech- 
zmer, in welchem der geschäftliche Verkehr des Publikums mit den einzelnen Abteilungen der 
Gesellschaft vermittelt wird, vorliegt, so wird anheimgestellt, eine für die Kasse und diesen Raum 
gemeinschaftliche Verkehrshalle herzustellen. 
In 'möglichstem Anschluss an das Kassenzimmer muss die Schatzkammer der Gesellschaft, 
worin das Vermögen, sowie die besonders wichtigen und wertvollen Urkunden derselben aufbewahrt 
werden, sich befinden; zweckmässig dürfte dieselbe in das Souterrain verlegt werden. 
Die Schatzkammer, welche vielleicht nur von der Kasse aus zugängig sein darf, soll mit Bezug 
auf Feuer- und Diebessicherheit den höchsten Anforderungen der modernen Technik entsprechen. 
Es werden‘ darüber die Vorschläge der Architekten erwartet. 
Die Breite der Schatzkammer wird auf ca. 6 m bei der regelmässigen Tiefe der Zimmer festgesetzt. 
Möglichst nachbarlich zur Kasse soll die Haupt- Buchhaltung ein Unterkommen finden. Es 
ist für diese ein Raum für 12 Beamte, also von mindestens 11 m Breite bei gewöhnlicher Zimmertiefe 
in Aussicht zu nehmen. 
Für den Oberbuchhalter ist ein Raum ähnlich dem der Abteilungsvorsteher, der vielleicht auch 
als ein zwischen Kasse und Buchhaltung eingeschaltetes, die Uebersicht nach beiden Seiten erlaubendes 
mmer ausgestaltet werden kann, sowie ferner zur Aufbewahrung der Bücher ein %leines Gewölbe 
1 haffen. 
     
  
  
Wird ein Zimmer eingeschaltet, so verkürzt sich der Raum. für die Buchhaltung um 2 m. 
Für Aufbewahrung der Formulare und sonstigen Geschäftsmaterialien der Gesellschaft ist ein 
grosser Raum — der Materzalraum — erforderlich. 
Die Bodenfläche dieses Raumes soll nicht unter 120 qm betragen. 
Es dürfte zweckmässig sein, dass die Stellagen zur Aufbewahrung der Papiere und Drucksachen 
ausser an den dazu geeigneten Wänden (60 cm Tiefe) derartig kulissenartig im Ausmafse von 1,20 bis 
‚30 m in dem Materialraume Aufstellung finden, dass dieselben je durch einen Gang von mindestens 
ı m Breite getrennt, überall leicht zugänglich sind, gut entstaubt werden können und Tageslicht haben. 
Ohne dass es für den Architekten bindend sein soll, dürfte es sich empfehlen, den Material- 
raum ins Souterrain (Tiefparterre) zu verlegen, dabei ist alsdann in erhöhtem Mafse darauf Bedacht 
zu nehmen, dass der Raum unbedingt trocken ist. Die baupolizeilichen Beschränkungen in Bezug auf 
Anlage von Wohnungen und Bureaus im Souterrain dürften nicht auch für den Materialraum gelten; 
der Boden desselben kann daher, um den Raum möglichst hoch zu gestalten, nach Erfordernis ent- 
sprechend ‚tiefer gelegt werden, als diejenigen Räume des Souterrains, welche als Wohn- und Arbeits- 
räume dienen sollen. Am besten würde wohl der Materialraum in die Nähe der Einfahrt verlegt 
werden, um von hier aus vermittelst einer Rampe kleine Rollwagen mit Material bequem heraus und 
herein befördern zu können. 
Im unmittelbaren Anschluss an dem Materialraum ist ein Packraum mit einem grossen Pack- 
tisch und einem Arbeitstische vorzusehen; ferner dürfte praktisch dem Materialraum der Raum der 
eigenen Buchbinderer der Gesellschaft und eines Aufbewahrungsraumes für ältere Akten etc. an- 
geschlossen werden. Der Raum für die Buchbinderei muss 45 bis 50 qm gross sein und die Arbeits- 
tische in demselben müssten für 5 bis 6 Leute unmittelbares Licht auf deren Werktische haben. 
Der Raum für die alten Akten (Zentral-Aufbewahrungsraum) muss mindestens 150 qm umfassen 
und nach Art des Materialraumes behandelt sein. 
Das Arbeitszimmer des Direktors, ca. 7 m breit, soll in den zweiten Stock verlegt werden. 
In unmittelbarer Verbindung mit demselben ist das Sekretariat des Direktors (1 bis 2 Beamte) 
und ein Sekretariat (Abteilung für Allgemeines, Steuer- und Personalangelegenheiten etc.) der Gesell- 
schaft (4 bis 6 Beamte) vorzusehen. 
Es ist wünschenswert, dass die Verbindungstür sich nicht hinter, sondern vor dem Arbeitssitz 
des Direktors befindet. 
In dem Sekretariate soll auch die B76liothek der Gesellschaft Aufstellung finden. 
Im gleichen Stockwerke wie das Arbeitszimmer des Direktors sind unterzubringen: 
der Sitzungssaal des Aufsichtsrates, 
die Expedition. 
Der Sitzungssaal dient regelmässig für die Sitzungen des Aufsichtsrates, an welchen ı2 bis 
15 Personen teilnehmen, und für die Abhaltung der Generalversammlung. Derselbe soll eine Front- 
länge von ca. 10 m haben. 
In Verbindung mit dem Sitzungssaal muss ein Konferenzzimmer für 4 bis 5 Personen stehen, 
welches, wie der Saal selbst, als Vorzimmer zu dem Arbeitszimmer des Direktors dienen kann. 
Die Xxpedition, der es obliegt, die Ausfertigungen von den. einzelnen Abteilungen zur Unter- 
schrift zu bringen und demnächst zur Post zu befördern, sowie im allgemeinen den Verkehr zwischen 
dem Direktor und dem oder den Subdirektoren, den Bureauvorstehern, diesen und den Abteilungen, 
den Abteilungen untereinander zu vermitteln, ist in möglichster Nähe des Zimmers des Direk 
unterzubringen, 
Erforderlich ist dafür ein Raum von etwa 40 qm Bodenfläche, welche durch einen \ \ 
derart in zwei Teile zu trennen ist, dass die Beamten, welche darin ein- und ausgehen, 1 nd 
Akten: zu bringen und zu holen haben, von den in der Expedition beschäftigten Beamten 
Schalter abgefertigt werden können. 
Von der Expedition soll ein kleiner, feuersicher verschliessbarer Aufzug von 
Weite nach den übrigen Stockwerken zum Zwecke der Beförderung von Akten 
ınen 
innere 
lien, 
ange] 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.