Aus dem Ausschreiben.,
Die Aufgabe umfasst die Bearbeitung von Entwurfskizzen für eine neue Synagoge an der Ecke
der Altkönig- und Königsteinerstrasse in Frankfurt a. M. Der Wettbewerb ist offen für in Deutsch-
land ansässige Architekten.
Es werden verlangt in einfacher Liniendarstellung:
a) ein Lageplan im Mafsstab ı : 200;
b) von dem eigentlichen Synagogenbau: Grundrisse des Erdgeschosses, des Emporen-
geschosses und des Kellergeschosses, Ansichten der Westfront, der Ostfront und der
Südfront, ein Längenschnitt und ein Querschnitt, alles ı :200;
Grundrisse, Ansichten und Schnitte des Nebengebäudes, soweit sie zur Klarlegung
erforderlich sind, I: 200;
d) zwei Perspektiven der Gesamtanlage von den im beiliegenden Lageplan mit St. a und
St. b bezeichneten Standpunkten aus, die auch farbig behandelt werden dürfen;
e) ein Kostenüberschlag laut ERGPTOBTA nebst einem kurzen Erläuterungsbericht.
Die Entwurfskizzen müssen spätestens am I. September 1906 an den Vorstand "der israelitischen
Gemeinde Frankfurt a. M., Allerheiligenstrasse 7 eingeliefert sein.
Für diejenigen drei Entwurfskizzen, welche nach dem Mehrheitsurteil des Preisgerichts die
Aufgabe gut und vergleichsweise am besten gelöst haben und nicht gegen die Bedingungen für den
Wettbewerb oder das Bauprogramm verstossen, werden folgende Preise ausgesetzt:
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ein erster Preis von 4500 Mk.
ein zweiter Preis von 3000 Mk.
ein dritter Preis von 1500 Mk,.,
doch bleibt vorbehalten, die Verteilung der Gesamtsumme von 9000 Mk. in anderer Weise vor-
zunehmen, falls diese dem Wertverhältnis der Entwürfe nach Ansicht des Preisgerichts besser
entspricht.
Ausserdem kann der Vorstand der israelitischen Gemeinde Frankfurt a. M. auf Vorschla
Preisgerichts jede der nicht preisgekrönten Entwurfskizzen für 500 Mk. ankaufen. Es besteht die
Absicht, wenn möglich — jedoch ohne Verbindlichkeit — dem an erster Stelle preisgekrönten, Bewerber
die weitere Bearbeitung des Entwurfes und Bauleitung für die Ausführung des Baues zu übertragen.
Das Preisgericht besteht aus den Herren:
Rechtsanwalt Dr. Blau, Frankfurt a. M., Vorsitzender des Vorstandes der israelitischen Gemeinde.
Professor C. Hocheder, München.
Geh. Oberbaurat Professor Hofmann, Darmstadt.
Kgl. Baurat von Hoven, Frankfurt a. M.
Geh. Baurat Professor Landsberg, Darmstadt.
Raphael Kirchheim, Frankfurt a. M., Mitglied des Vorstandes der israelitischen Gemeinde
Leopold Igersheimer, Frankfurt a.M., Vorsitzender des Ausschusses der israelitischen Gemeinde.
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Bauprogramm.
I. Der Wettbewerb erstreckt sich auf den Bauplan einschliesslich der inneren Bänrichtung;
II. Grösse und Lage des zur Verfügung stehenden Grundstückes geht aus dem beigegeben
Lageplan hervor. Die Synagoge ist von Westen nach Osten zu orientieren, so dass das Allerheiligste
im Osten steht.
III. Die für Frankfurt a. M. geltenden baupolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten, ins-
besondere, dass das Grundstück hinter der Baulinie nur mit ca. 1790 qm überbaut werden darf, und
dass längs der Grenzen überall ein Bauwich von mindestens 3 m eingehalten werden muss. Auf dem
Lageplan ist rechnerisch nachzuweisen, dass die bebaute F e ca, 1790 qm nicht überschreitet.
IV. Die Oberkante des Hauptgesimses darf höchstens I5 m über Strassenhöhe liegen. Für
Giebel, Kuppeln oder turmartige Aufbauten wird Dispens erteilt werden,
V. Das Gebäude soll mindestens 4 m hinter die Strassenfluchtlinie zurückgesetzt werden, doch
müssen die Fronten des Baues parallel der Strassenfluchtlinien zu stehen kommen.
VI. Verlangt werden:
Der eigentliche Synagogenbau, welcher enthalten soll:
1. Etwa 1200 Sitze, von denen annähernd %/; zu ebener Erde, die übrigen auf Emporen
belegen sind.
2. Orgel und Plätze für einen Chor von 40 Sängern, 2 Zimmer und Klosetts für die Chor-
mitglieder,
3. Wochentagssynagoge mit etwa 60 Sitzen; die Wochentagssynagoge kann als Vorraum für
die grosse Synagoge gedacht sein.