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Aus dem Ausschreiben.
Zu der Preisbewerbung, für welche die vom Verband deutscher Architekten- und
Ingenieurvereine aufgestellten „Grundsätze“ massgebend sein sollen, werden die in
Württemberg ansässigen Architekten eingeladen.
Der für den Neubau bestimmte Platz ist in dem Lageplan unter Angabe der
Höhenlage bezeichnet. Die Grenzen des Bauplatzes dürfen gegen Norden und Süden
nicht, gegen Osten und Westen jedenfalls nicht wesentlich überschritten werden.
Dem Charakter der näheren Umgebung (Alleen, Seeanlage und Gymnasium,
sowie des auf der Höhe gelegenen Schlosses Hohentübingen) ist Rechnung zu tragen.
Fenster können an sämtlichen Umfassungswänden angebracht werden,
Das Gebäude ist durchaus massiv zu erstellen. Auf Einfachheit in der Gesamt-
haltung und gute Gliederung der Massen wird Wert gelegt.
Die Anwendung von Verblendziegeln ist ausgeschlossen. Im übrigen steht die
Wahl der Baumaterialien frei,
Zur Darstellung des Entwurfs werden verlangt:
a) ı Lageplan mit der Einzeichnung der Gebäude I: 1000;
b) die Grundrisse sämtlicher Stockwerke I; 200;
c) mindestens 2 Hauptansichten (Nord- und Südseite) I: 200;
d) die zur Klarstellung des Entwurfs nötigen Schnitte;
e) ı perspektivische Ansicht mit dem Standpunkt in der Uhlandstrasse;
f) ı prüfungsfähige Kostenberechnung nach dem Kubikinhalt des umbauten
Raumes, gemessen vom Fussboden des Untergeschosses bis zur Oberkante
des Hauptgesimses, wobei für besondere Aufbauten angemessene Zuschläge
zu machen sind, Für das Schulhaus bezw, für die etwaigen Gebäudegruppen
sind die entsprechenden Einheitspreise anzugeben,
Das Preisgericht wird darüber entscheiden, ob nach der Beschaffenheit
des Entwurfs die angesetzten Einheitspreise als ausreichend zu betrachten,
bezw. ob dieselben event. zu erhöhen sind, Der Höchstsatz für den cbm
umbauten Raumes beträgt 17 Mark,
g) ı Erläuterungsbericht zur vollständigen Klarlegung des Entwurfs,
Für die Einlieferung der Entwürfe beim Stadtschultheissenamt ist der ı 5. November
1906 festgesetzt.
Zur Preisverteilung ist die Summe von 3500 Mark für 3 Preise zur Verfügung
gestellt und zwar
für den ı. Preis 1600 Mark
für den 2. Preis 1100 Mark
für den 3. Preis 800 Mark.
Auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Preisrichter kann obige Summe auch
in anderer Weise verwendet werden, doch so, dass die Gesamtsumme jedenfalls aus-
gegeben wird,
Die Stadtgemeinde behält sich vor, auf Antrag des Preisgerichts weitere Entwürfe
für je 300 Mark käuflich zu erwerben,