Aus dem Ausschreiben.
Zu der Preisbewerbung werden Architekten, welche Angehörige des Deutschen
hes sind, eingeladen.
Die Entwürfe sind bis zum 30. Juni 1906 einzureichen.
Zur Darstellung eines jeden Entwurfes sind zu liefern:
a. Ein Lageplan. 1: 206,
b. Die Grundrisse der übrigen Geschosse des Vereinshauses I : 200.
c. Die Ansichten einer der beiden Strassenfronten 1I:100, der anderen
Strassenfront und einer Nachbarfront ı1:200; nur Linearzeichnung,
keine farbige Darstellung.
d. Grundriss und Ansicht, wie der Streifen H.. I. G. F. zu gestalten ist,
1: 200,
e. Mindestens zwei hauptsächliche zur Klarlegung des Entwurfes nötige
Durchschnitte, von denen der ‚eine durch den Theatersaal gelegt sein
muss; dieser I: 100, der andere I: 200,
f. Ein kurzer Erläuterungsbericht nebst Kostenüberschlag.
g. Ein Verzeichnis aller eingelieferten Pläne und Beilagen.
Von einer perspektivischen Darstellung des Gebäudes soll abgesehen werden.
Bei der Bearbeitung der Entwürfe ist allenthalben den allgemeinen baupolizei-
lichen Vorschriften, besonders auch den preussischen ministeriellen Vorschriften für
kleine Theater zu entsprechen.
Der Berechnung der Baukosten ist der Kubikinhalt des umbauten Raumes von
der durchschnittlichen Höhe des Trottoirs bis zur Oberkante des Hauptgesimses ge-
messen, zugrunde zu legen.
Der Einheitssatz für ı cbm umbauten Raumes ist mit 14 Mark anzunehmen,
Etwaige Höherführungen oder Turmbauten über das Hauptgesims hinaus sind, aus-
schliesslich ihrer Dächer, voll nach dem Kubikinhalte zu berechnen, Giebelaufbauten
und Erker aber nur mit der Hälfte des kubischen Inhaltes in Ansatz zu bringen,
wobei jedoch der zugehörige Dachraum bis zum Anschluss an das Hauptdach einzu-
rechnen ist.
Die Bausumme für das fertige Vereinshaus soll die Summe von 150000 M,
nicht übersteigen.
In dieser Summe sind die Kosten des Inventars mit 10000 M. einbegriffen,
ebenso die einer einfachen, jedoch soliden Theaterausstattung, ferner die der Heizungs-,
Lüftungs- und Beleuchtungseinrichtungen, soweit diese innerhalb des Gebäudes liegen,
schliesslich die Kosten des Architektenhonorars und die der Bauleitung, sowie die der
Insgemeinposten bei der Bauausführung.
Das Preisgericht wird bei der Beurteilung berücksichtigen, ob der Entwurf für
den vorgenannten Einheitssatz von 14 Mark für je 1 cbm umbauten Raumes aus-
führbar erscheint. Projekte, welche den Stempel der Unausführbarkeit an der Stirne
tragen, können von der Beurteilung ausgeschlossen werden.
Das Preisgericht werden nachgenannte Herren bilden:
1. Professor C. Hocheder in München,
2, Kgl. Baurat, Stadtbaurat Zudwig Hoffmann in Berlin,
Geheimer Baurat Prof. Dr. Hugo Licht in Leipzig,
Oberbürgermeister Paul Michaelis in Aschersleben,
. Bildhauer Professor Wrba in München,
Fabrikbesitzer O/o Bestehorn in Aschersleben,
. Fabrikbesitzer Richard Bestehorn in Aschersleben.
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