Programm.
Für den Neubau eines Geschäftshauses der Versicherungsanstalt
für das Königreich Sachsen (Reichsgesetz vom 22. Juni 1889, die
Invaliditäts- und Altersversicherung betreffend) ist der auf den bei-
liegenden Lageplänen gekennzeichnete Bauplatz erworben worden.
Derselbe wird von der Elias-, Dürer-, Marschner- und Holbeinstrasse
begrenzt. Zur Zeit, wahrscheinlich auch für immer, ist die Dürer-
strasse vor dem genannten Bauplatze zu einem mit Gartenanlagen
versehenen Platz erweitert worden. Die vorgeschriebenen Strassen-
breiten sind: Dürerstrasse 23 m, Marschnerstrasse 20 m, Holbein-
strasse 17 m. Da die an der Eliasstrasse gelegenen Gebäude (eine
Villa und das frühere Atelier des Professor Schilling) mit den zuge-
hörigen Gärten für jetzt unberührt bleiben sollen, steht zunächst nur
der östliche, nach der Marschnerstrasse gelegene Teil des Grund-
stückes als Bauplatz zur Verfügung. Derselbe unterliegt an der Hol-
beinstrasse zur Zeit insofern einer gewissen Beschränkung, als das
gegenüber gelegene: unbebaute Grundstück in die künftige Strassen-
flucht einspringt. Es ist demnach für jetzt eine Bebauung dieser
Strassenfront entweder ganz zu vermeiden oder doch so. einzurichten,
dass Eingänge in das Haus von der Holbeinstrasse nicht angelegt
werden.
Die Bauordnung gestattet allenthalten Erdgeschoss, drei Ober-
geschoösse und ausgebautes Dach. Die umgebenden Strassen können
als horizontal und in gleicher Höhe liegend angenommen werden.
Die weiteren Einzelbestimmungen für die Bebauung des fraglichen
Terrains sind in dem Bauregulative vom 30. Oktober / 1 5. Dezember
1874 enthalten; welches nebst Nachträgen von dem hiesigen Bau-
polizeiamte bezogen werden kann.
Das zu errichtende Gebäude soll ohne luxuriöse Ausstattung den
Charakter eines öffentlichen Gebäudes erkennen lassen. Es muss bei
Vermehrung der Geschäfte eine bequeme und organische Erweiterung
gestatten. Wenngleich es vorzugsweise Geschäftshaus sein soll, er-
scheint es doch zweckmäfsig, Wohnungen für wenigstens ein Vor-
standsmitglied und für einen Kassierer bezw. Buchhalter vorzusehen.
Für den Hausmeister und für Heizer werden Wohnungen verlangt.
Für den Geschäftsbetrieb kommt
I.
die viel Raum erfordernde Aufbewahrung der Quittungskarten in
Betracht,
I. Das Quittungskartenarchiv soll zunächst Raum zur Aufnahme
der in 15 Jahren eingehenden Quittungskarten bieten, das heisst bei
einem Eingange von durchschnittlich etwa einer Million. Karten jähr-
lich, Raum für 15 Millionen Karten,