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. Aus den eingegangenen Bewerbungen wird. das Preisgericht die drei besten
aussuchen. Die beste Bewerbung wird, mit einem‘ Preise von 1250 M., die
zweitbeste mit einem solchen von 750 M., die drittbeste mit einem solchen
von 500 M. bedacht werden.
7. Das Preisgericht besteht aus den Herren: Beigeordneter Pelman, Beigeord-
neter' Königlicher Baurat Sfübben, Stadtbaurat Heimann, Stadtbauinspektor |
Bauer, Hafendirektor Christophe, Stadtverordneten Pflaume, Nagelschmidt
und Freyse. |
8. Die sämtlichen Entwürfe werden nach dem Spruch des Preisgerichts acht "l’age ı
lang Öffentlich ausgestellt werden.
9. Die mit Preisen bedachten Entwürfe gehen in das Eigentum der Stadt Köln
über, welche dieselben nach ihrem Ermessen benutzen kann, ohne dazu ver-
pflichtet zu sein.
Köln, den 9. Februar 1893;
Der Oberbürgermeister: gez. Becher
Entscheidung des Preisgerichts.
Es waren im ganzen ı6 Entwürfe eingegangen. Das Preisgericht erkannte
den ersten Preis dem Entwurfe des Herrn Eisenbahnbau-Inspektor Below zu.
Den zweiten Preis erhielt Herr Architekt &. Zberlein, den dritten der städtische
Architekt Herr Herbst. ; |
Bauausführung. /
Es ist beschlossen worden:
ı. Herrn Bauinspektor Below die Ausführung des Hauptniederlags-
Gebäudes mit geringer Aenderung seines Entwurfs;
2. Herrn Zberlein die des Hauptzollamts;
3. Herrn Herbst die weitere Bearbeitung der übrigen Entwürfe zu über-
tragen. |