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Bestimmungen. *)
Es soll ein Gebäude zur Aufnahme von 80 alten Leuten (Pfleglingen)
errichtet werden. Auf eine spätere Vergrösserung des Gebäudes ist keine Rück-
sicht zu nehmen.
Das Gebäude soll auf dem östlichen Teile des im anliegenden Lageplane
dargestellten Grundstückes abcd in angemessenem Abstande von den benachbarten
Strassen und den Nachbargrenzen errichtet werden. Auf die Anlage einer Terrasse
ist Bedacht zu nehmen, welche einen Einblick in die auf dem nicht bebauten
Grundstücksteile anzulegenden Gartenanlagen und eine Aussicht über dieselben
hinweg nach dem Saale-Thal gewährt.
In der Hauptsache sind für die 80 Pfleglinge Einzelzimmer von je etwa
16 qm Grundfläche zu schaffen, d. h. für 64 Personen sind Einzelzimmer, für
16 Personen Doppelzimmer vorzusehen, derart, dass je zwei Personen ein ge-
meinsames Schlafzimmer und ein daranstossendes gemeinsames Wohnzimmer er-
halten. Es sind also im ganzen für die Pfleglinge (beiderlei Geschlechts)
80 Zimmer anzuordnen. .
*) Besprechungen dieses Wettbewerbs unter Beigabe von Abbildungen finden sich in
No. 29 und 29 A des Centralblattes der Bauverwaltung und in No, 59 und 60 der Bauzeitung 1893.
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