XV. Stadtschulinspektion.
ı Zimmer für den Stadtschulrat, etwa 35. qm
I Vorzimmer, etwa Ne ae Se 25
1 Zimmer für ı' Stadtschulinspektor, etwa... 2. HH 35°
1 Zimmer für. 3 Hilfsarbeiter, etwa... +00 U Se A 3530
J Zimmer für. Repistrator, etwa... A 2 &
1. Konferenzzimmer, 40 bis 60. qm, etwa. . 0.0. HA ee 507%
7 h Sa. 20 m
XVI. Stadtturninspektion. 54
2: Zimmer &.25 qm, etwa. 0. 4 0 ae A ea N 50 qm
. Sa. 50. qm
XVII. Ausschuss für die städtischen Anlagen. SA
1 Zimmer für den Stadtgarteninspektor, etwa . 7... + 2.0704 35 qm
1 Zimmer für den Obergärfner, etwa... 2.00 N N 25 0
I Zeichenzimmer, etwa LE he N 60
Sa. T20
XVII. Einquartierungs-Ausschuss, 4 ne
Büreauräume von zusammen etwa 70 qm
XIX. Statistisches Büreau. a. TOM
ı Zimmer. für. den Direktor, etwa a U 35 qm
Räume für Hilfsarbeiter und Registratur, etwa)... ee 2 Ale + 139: m
XX. Stadtfriedhofs- Amt. > #850
1 Zimmer, etwa. ee A 35 qm
Büreauräume, etwa: ee ke N ee le AN N N ee 60,
Sa. 95 qm
XXI. Wache. (Im Erdgeschoss oder Kellergeschoss.)
1 Zimmer für die Wache im Rathause, mindestens? 4. 25 qm
I Zimmer für die Feuerwache, mindestens”. UN UN a D 25
1. Zimmer. für. den Oberratswachtmeister, etwa A a Die 25 9
1 Zimmer. für Ratswachtmeister, etwa‘. 0. A U 60,
Sa. 135 qm
XXII. Dienstwohnungen. (Im. Kellergeschoss oder Dachboden.)
ı Wohnung für den Oberratswachtmeister von 6 Räumen, etwa 140 qm
ı Wohnung für den Hausmann von 6 Räumen, etwa... 1 004 AM TO m
Sa. 280 qm
Der Keller ist ausserdem für das. Archiv und für Lagerräume nutzbar zu machen. Auch
ist die bei I genannte Küche mit Nebenräumen für etwaige Festlichkeiten vorzusehen.
Dass die unter II und IV genannten Säle gemeinsam mit dem unter I genannten Saal
zu Festlichkeiten benutzt werden können und deshalb nahe aneinander zu legen wären, ist
nicht ausgeschlossen.
Für geräumige Korridore und stattliche Vestibüle ist Sorge zu tragen,
eingange soll sich eine monumentale Haupttreppe anschliessen,
Alle Punkte des Gebäudes sollen‘ durch Treppen auf höchstens 30 m Entfernung
erreichbar sein. Aufzüge für Personen und Akten sind vorzusehen, Wo Vorzimmer nicht
besonders verlangt sind, sind die Korridore als Warteräume anzunehmen, Einige Botenzimmer
sind in jeder Etage anzuordnen. Klosetts und Waschtoiletten sind reichlich vorzusehen.
Dem Haupt-
Geschosshöhen und Fensterflächen.
Die Gebäude sollen ausser dem Kellergeschoss nicht mehr als drei Geschosse enthalten‘
Auf die Möglichkeit eines Ausbaues des Dachgeschosses ist Rücksicht zu nehmen. Der
Fussboden des Kellergeschosses soll auf 53,00 + 0,30 == 53,30 über Normalnull liegen.
Wenn das Kellergeschoss zu Wohnungen ausgenutzt werden soll, so muss nach der
Hannoverschen Bauordnung die lichte Höhe desselben mindestens 2,60 m betragen und die
Deckenuntersicht oder die Unterfläche der Gewölbe im Scheitel mindestens 1,50 m über
dem angrenzenden Gelände liegen. ;
Die übrigen Geschosshöhen, ausschliesslich des Dachgeschosses, sollen mindestens
4,50 m von Fussboden zu Fussboden betragen.
Die Decken sind durchweg feuersicher anzulegen,
In allen Diensträumen ist auf ausgiebige Beleuchtung Rücksicht zu nehmen,
Hannover, im Juli 1895.
Der Magistrat der Königlichen Haupt- und Residenzstadt.
Protokoll des Preisgerichts.
Anwesend am 28. Mai 1896: die Herren Stadtdirektor Z7ramm, Stadtbaurat Bokelberg,
Senator Brauns, Senator Wallbrecht, Wortführer Bojunga, Bürgervorsteher Weber, Bürger-
vorsteher Krüger, Architekt Hauers aus Hamburg, Geh. Reg.-Rat Professor Köhler von hier,
Königl. Baurat Schmieden aus Berlin, K. K. Oberbaurat Professor 0. Wagner aus Wien.
Am 20. und 30. Mai 1896: dieselben Herren mit Ausnahme des behinderten Herrn
Wortführers Bojunga, an dessen Stelle der vom Bürgervorsteher- Kollegium gewählte Herr
Vicewortführer Basse erschienen war,
Zei seinem Zusammentritte am 28. Mai d. J. fand das Preisgericht in 5 Sälen im
ersten Stocke des Provinzial-Museums 53 Projekte vor.
Sämtliche Projekte waren rechtzeitig eingeliefert. Bezüglich ihres Rauminhalts und der
Quadratmafse, sowie der Lage und Belichtung der Haupträume lag eine vollständige Vor-
berechnung pp. vor, welche von seiten der Stadtverwaltung mit grosser Sorgfalt vorbereitet
war und die Beurteilung sehr erleichterte,
Nachdem die Mitglieder des Preisgerichts, teilweise einzeln und teilweise in Gruppen
sich bereits über Wert und Qualität der Projekte im grossen und ganzen informiert hatten,
wurde der erste gemeinschaftliche Rundgang angetreten, bei welchem die Projekte ‚,Drei
Motive“, „18(H)96*‘, „Civitas Hannoverana“, „Der Studienstadt‘“, „Im Süden“, „7Tzackiger
gold. Stern“, „In Einem“, „Licht und Luft“, ‚‚Bismarck‘“, „Stadt und Park“, „In cruce
Zu“, „„Rialto“, „An der Leine“, „Masch‘“ und ;„„Arman“, in Summa 15 Projekte, ausge-
schieden wurden, weil dieselben in künstlerischer oder in technischer Beziehung, sowie zum
Teil auch wegen ihres Rauminhalts und ihrer Quadratmafse die Bedingungen des Pro-
gramms nicht erfüllten.
Der zweite Rundgang, dem wieder von Seiten der Mitglieder des Preisgerichts Einzel-
prüfungen vorangegangen waren, führte nach reiflichen Erwägungen zum Ausschluss von
weiteren 15 Projekten, nämlich der Projekte „Hase im blauen Schild“, „Gross Hannover“,
„Donato Lazzari“, „Für Rath und Bürgerschaft“, „O Fahr wohl ©“, „Glück auf!“,
„Soviel Arbeit“, „Gut Deutsch“, ‚Platz vor dem Rathause‘“, „In heimischen Formen‘,
„hal. over“, „„Kleeblatt“, „Rede“, „Bauhütte‘“‘ und „Dreiblatt im Kreis“.
Beim dritten Rundgange der Mitglieder des Preisgerichts wurden die nachstehend be-
zeichneten Projekte zwar als beachtenswert anerkannt, auf Grund der nachfolgenden Be-
urteilung jedoch von der Prämiierung gleichfalls ausgeschlossen.
„Rathaus im Park“. Der Grundriss muss wegen der im Innern unterbrochenen