Preisausschreiben.
Allgemeine Bedingungen.
Zu der Preisbewerbung werden Architekten, welche Angehörige des Deutschen Reiches |
oder Oesterreich- Ungarns sind, eingeladen. ‘ Entwürfe, die Namen oder Wohnort des Ver-
fassers erkennen lassen, bleiben von der Preisbewerbung ausgeschlossen.
spätestens bis zum 15. April 1896 in der Registratur des Magistrats einzureichen, oder aus-
weislich des Poststempels spätestens am genannten Tage einer Postanstalt zu übergeben.
Später abgegebene Entwürfe sind von der Preisbewerbung ausgeschlossen. /
Zur Darstellung des Entwurfes werden folgende Zeichnungen und Schriftstücke verlangt: |
a) ein Lageplan im Mafsstabe ı:1250; b) die Grundrisse sämtlicher Stockwerke im Mafs- |
stabe 1:200; c) mindestens 2 Ansichten im Malfsstabe I: 200; d) eine Front im Mafs- |
stabe 1ı:100; e) die hauptsächlichsten, zur Klarstellung der gewählten Anordnungen nötigen |
Durchschnitte, mindestens deren zwei, im Mafsstabe ı : 200. |
Die Einrichtung der Dach- und Deckenkonstruktionen braucht nicht angegeben zu
werden, wenn deren Ausführbarkeit ohne weiteres klar ist.
Als Heizung ist Dampfniederdruck- oder Warmwasserheizung in Verbindung mit Lüftung |
durch vorgewärmte Luft vorzusehen. Die Lage der Heizräume und Luftkammern im untersten Ge- |
schoss ist in zweckentsprechender Verteilung und geeigneten, ungefähren Abmessungen anzugeben, |
f) 2 perspektivische Ansichten, für deren eine ein Standort auf dem Bürgersteige an
der Häuserseite des Friedrichswalles, für deren andere ein Standort im Maschpark oder auf
einer der umgebenden Wegeführungen zu wählen ist, mit Augenhöhe von 1,70 m über dem
Erdboden. Die Bildebene ist durch die dem Beschauer nächstliegende Ecke des Haupt-
gebäudes zu legen, derart, dass hier die Höhen im Mafsstab ı:200 aufgetragen werden,
|
g) Ein kurzer Erläuterungsbericht nebst Kostenüberschlag. Der Berechnung der Bau- |
kosten ist der Kubikinhalt des umbauten Raumes von der Mitte der Kellergeschosshöhe bis |
zur Oberkante des Hauptgesimses, abzüglich des kubischen Inhalts unbedeckter Höfe, unter |
Ansatz eines Einheitspreises von 25 M. pro cbm zu Grunde zu legen. Die Kosten von |
etwaigen Turmspitzen, Dachreitern, Kuppeln, offenen Vorhallen u. dergl. sind schätzungs- |
weise, die Kosten der Fundierung mit 50 M. pro qm hinzuzufügen. |
Die so berechnete Gesamtbausumme darf 4500000 M. nicht überschreiten.
Die Kosten der Wege- und Gartenanlagen, sowie des Inventars, auch eines Anbaues .
an das Kestnermuseum sind in vorstehender Summe nicht inbegriffen.
Die Entwürfe sind |
Die Beurteilung der eingehenden Arbeiten erfolgt durch ein Preisgericht, welches aus
folgenden ı1 Herren besteht: 1. Architekt Hawuers- Hamburg; 2. Königl. Geh. Regierungs-
Rat Professor Köhler-Hannover; 3. Königl. Baurat H. Schmieden-Berlin W.; 4. K. K. Ober-
baurat Professor 0. Wagner-Wien; 5. Stadtdirektor 7ramm-Hannover; 6. Stadtbaurat
Bokelberg-Hannover; 7. Senator Architekt KZwg-Hannover; 8. Senator Baurat Wallbrecht-
Hannover; 9. Bürgerworthalter Justizrat Bojunga-Hannover; 10. Bürgervorsteher Baumeister
Krüger-Hannover; 11. Bürgervorsteher Architekt Weber- Hannover.
Sollten einer oder mehrere der Herren verhindert sein, so bleibt eine Ergänzungswahl
durch die städtischen Kollegien vorbehalten,
Das Mehrheitsurteil dieses Preisgerichts entscheidet endgültig darüber, welchen Ent-
würfen die Preise zuerkannt werden sollen.
Die Preisrichter haben die Preisbewerbungsaufgabe vor der Veröffentlichung geprüft
und gebilligt und sich zur Annahme des Richteramtes bereit erklärt; auch haben dieselben
auf jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an der Wettbewerbung verzichtet.
Das Preisgericht wird sein Urteil in einem Protokolle niederlegen, von welchem seiner
Zeit jeder Bewerber eine Ausfertigung erhält.
Zur Preisverteilung ist die Summe von 36000 M. zur Verfügung gestellt und zwar für:
einen I. Preis 12000 M,
A TB 8000
zwei III. Preise ä 5000 M. = 10000 M.
zwei IV. ä 3000 = 6000
Die städtischen Kollegien behalten sich vor, weitere Projekte für je 3000 M. käuflich
zu erwerben.
Die preisgekrönten oder angekauften Entwürfe gehen in das unbeschränkte Eigentum
der Stadt Hannover über, welche sich für die weitere Bearbeitung des Projekts freie Hand
vorbehält. Dieselbe ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Entwürfe ganz oder teilweise
für die Bauausführung zu benutzen. Das Recht der Veröffentlichung der preisgekrönten und
der angekauften Entwürfe steht sowohl der Stadt wie den Verfassern zu.
Die Entwürfe werden nach erfolgter Entscheidung des Preisgerichts öffentlich ausgestellt.
Die Unterlagen zur Wettbewerbung werden nur nach Einzahlung von 5 Mark abge-
geben, welcher Betrag nach Einreichung eines Entwurfes oder Rückgabe der unversehrten
Unterlagen zurückerstattet wird,
Programm.
Beigaben des Programms sind: |
I. Ein Lageplan des jetzigen Zustandes des Bauplatzes mit eingeschriebenen Höhen |
und Angabe der festgelegten Strassenzüge in der Masch im Mafsstab ı:1250, welcher als
Unterlage für den Lageplan a dienen soll.
II. Ein vorläufiger Entwurf im Mafsstab ı: 5000 mit Andeutung des neuen Rathauses,
des geplanten Provinzialmuseums, dessen Platz festgelegt ist, sowie Angabe der Wegeführung
und der gärtnerischen Anlagen, |
III. Ein Blatt, enthaltend Grundrisse und Ansichten des Kestnermuseums, sowie eine
Darstellung des Ebhardt- Brunnens,
IV. Ein Blatt Querprofile,
Die Baustelle des Rathauses befindet sich am südlichen Rande der Stadt, in und neben
den Anlagen an der Friedrichstrasse, östlich von dem städtischen Museum, dem sogenannten
Kestnermuseum. An der der Stadt abgewandten Seite des Rathauses soll die jetzige Wiesen-
fläche, die sogenannte Masch, zwischen den hochwasserfrei herzustellenden Strassenzügen, in
einen Stadtpark umgewandelt werden, Die Angabe der Wegeführungen, der Terrassen und
der gärtnerischen Anlagen bleibt den Wettbewerbern überlassen, ist aber nicht Bedingung.
Dabei ist zu beachten, dass es nicht wünschenswert ist, die Strasse an der Südseite des
Rathauses über die in dem vorläufigen Entwurfe angedeutete Lage hinaus nach Süden
wesentlich zu verschieben,
Es ist vorläufig angenommen, dass durch das Kestnermuseum und ein ihm in der
Masse ungefähr entsprechendes städtisches Geschäftshaus ein Platz gebildet werden soll,
dessen nach der Masch zu belegene Langseite durch das Hauptgebäude des Rathauses ein-
genommen wird. In dem Geschäftshause können. eine oder mehrere der in dem Nach-
folgenden angeführten Dienststellen, jedoch nicht die unter I bis VII, XXI und XXIII
aufgeführten, untergebracht werden.
Dass die Architektur des Rathauses und des Geschäftshauses sich der des Kestner-
museums anschliesse, wird nicht verlangt; ebensowenig wird verlangt, dass die Stellung der
drei Gebäude zu einander der im Lageplan angegebenen vorläufigen Annahme entsprechend