Volltext: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

4 Accis - Ordnung. 
auch aus einem hochsträflichen Vorsaz nicht 
nur die ordnungsmäßige Gebühr einzuzie- 
hen unterlassen, sondern auch Unser darbe») 
waltendes Hochfürstliches Interesse, mit Anse- 
zung der Strafen, indeme Unsere Beamte 
durch die Accisere feiner - oder sehr weniger 
Kontraventionen berichtet »vorden, sehr neg- 
ligirt, a»n allermeisten aber das Publicum 
darinn in viele Weise zu Schaden gesezt woroei», 
da »neistentheils nur die Willige den Ac 
cis abgerichtet, die Ohnwillige und Renitenz 
aber in ihrer Renitenz, ohne einige Execution, 
ruhig gelassen, und nicht einmahl, der Accis- 
Ordnung gemäß, gestraft, noch auch der Rest 
des Accises behörig exe^nirt, mithin der Last 
von Unsern Unterthanen nicht gleichlich, sondern 
mit ganz ohngleichen Achseln getragen worden, 
fürnehinlich aber auch Unsere Bediente und Be- 
amte, auch Schultheißen, Gerichts- und Ralhs- 
Verrvandte, nicht nur allein für sich, sondern 
auch durch ihre Anverivandke in allerhand Com- 
mercia die Hände sechsten geschlagen, und so« 
wol für sich den schuldigen Accis nicht gebüh 
rend entrichtet, als auch denen Untergebenen zu 
gleichinassger Vilipendenz Unserer ernannten 
Hochfürstlichen Verordnungen, und ohnrichti, 
gec Reichung der schuldigen Accis - Gebühren, 
den gröffesten Anlaß gegeben; Als haben Wir 
diesen, und noch »nehr andern unter dieser Ge 
neralität mcht begriffenen Fehlern vorzubiegen, 
und Unsere treu- gehorsamste Prälaten und Land, 
schaff in dem Lredic, so auf denen Accis - Reve 
nuen
	        
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