Volltext: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Mblad-Geld. vid. weinhereingeführt. 
Accis vid. m. Accis» Gelder. 
^-Solchen erkennen 8ereniilimu8 vor Ihr ei 
genes Interests. p. z. 
—Darauf haftet der Landschaftliche Credit. 
—Hessen soll sich niemand entziehen, p. ?s. 
—Die Administration verbleibt dem Land 
schaftlichen Engern Ausschuß ohnwandelbar. 
—Die Inspection und Execution aber kommt 
denen Beamten und Magistratibus zu. vid. 
Magistratus. 
—Der verfall des Accis.WefenS kommtauch 
von Leztern her. it>id. 
Accis - Admodiation. Die Handels * und 
Handwerks - Leute können ihren schuldigen 
Accis auf ein Jährliches admodiren. p. 19. 
Accis-Amt. vid. Accis - Einbringer. 
Acciiamen. Sind alle und jede, welche der 
Lands-Fürstl. hohen Obrigkeit unterworfen, 
ohne einige Dispensation, sie seyen gleich 
Hof'Canzley»oder Universitats»Verwand- 
tc, Edle, oder nicht Edle, Geistliche oder 
Weltliche, p. 95. 
--Der
	        
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