Register. '
oder
—Der morosen Execurion. vid. Magistrats.
Accis- Ausständ. vid. Accis-Gelder.
Accis-Befehle. Die von gnädigster Herr
schaft oder der Landschaft auslaufende Be
fehle sollen die Magistrats ohnweigerlich
vollstrecken, auch solche bey Gericht alsgleich
nach kublicanon der Fürftl. Befehle vor
nehmen. p. f.
Accis - Büchs, oder Lassa, vid. Accis-Stock.
Accis - Defraudariones. Die Accisere sollen de
nen Beamten die Contraventiones fleißiger
anzeigen, und diese solche abstrafen, p-4.
-—-Die Accis-Fehler sollen so hoch, als die Zoll-
Fehler gestraft werden. P. lor. io8.
Mann einer Theil an einer Accis- Defrauda
tion hatte, oder solche vertuschen hülfe, solle
<rr, gleich dem vekraudanren selbst, gestraft
werden, p. ui.
»-Wann einer einen Accis,Fehler entdeckt, sollt
Ihnz von der Straf der ?te Theil gelassen,
der aber, so solches verschweigt, mit helfti,
ger Straf belegt werden, p.m.
"-Ein jeder ist bey feinen Pflichten verbunden,
sowohl feiner Mit-Bürgere,als auch seiner
Vorgesezten Accis - Lonrravemioncs anzu
zeigen. p. ui.
Accis - Embringer. Die Accifer sollen dlt'
Salz - Urkunden denen Rechnungen beyle
gen, p. 1Z3.
—Zn jeder Stadt soll ein Ober - Einbringer
seyn, und dessen Osticium. p. 98. 99.
—Von Vogt, Bürgermeister und Gericht,