Full text: Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

Register. ' 
oder 
—Der morosen Execurion. vid. Magistrats. 
Accis- Ausständ. vid. Accis-Gelder. 
Accis-Befehle. Die von gnädigster Herr 
schaft oder der Landschaft auslaufende Be 
fehle sollen die Magistrats ohnweigerlich 
vollstrecken, auch solche bey Gericht alsgleich 
nach kublicanon der Fürftl. Befehle vor 
nehmen. p. f. 
Accis - Büchs, oder Lassa, vid. Accis-Stock. 
Accis - Defraudariones. Die Accisere sollen de 
nen Beamten die Contraventiones fleißiger 
anzeigen, und diese solche abstrafen, p-4. 
-—-Die Accis-Fehler sollen so hoch, als die Zoll- 
Fehler gestraft werden. P. lor. io8. 
Mann einer Theil an einer Accis- Defrauda 
tion hatte, oder solche vertuschen hülfe, solle 
<rr, gleich dem vekraudanren selbst, gestraft 
werden, p. ui. 
»-Wann einer einen Accis,Fehler entdeckt, sollt 
Ihnz von der Straf der ?te Theil gelassen, 
der aber, so solches verschweigt, mit helfti, 
ger Straf belegt werden, p.m. 
"-Ein jeder ist bey feinen Pflichten verbunden, 
sowohl feiner Mit-Bürgere,als auch seiner 
Vorgesezten Accis - Lonrravemioncs anzu 
zeigen. p. ui. 
Accis - Embringer. Die Accifer sollen dlt' 
Salz - Urkunden denen Rechnungen beyle 
gen, p. 1Z3. 
—Zn jeder Stadt soll ein Ober - Einbringer 
seyn, und dessen Osticium. p. 98. 99. 
—Von Vogt, Bürgermeister und Gericht,
	        
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