Volltext : Dess Hertzogthums Würtemberg allerhand Ordnungen

87k

L  ll  *

Po  it

Von  (ßOttes  Gnaden
Carl  Rudolph,
Herzog  zu  Würtemberg  und  Teck  re.
(Entbieten  hiemit  allen  und  jeden  Un-^
  fern  Vormundschaftlichen  Eivil-Und
  Militär  -  Bediellten  ,  Hohen  und
Nidern,  bey  Hof,  in  der  Canzley,  bey
der  Miliz  und  auf  dem  Land,  Unserer
Treu-gehorsamsten  Universität  zu  Tübin-  /
gen,  wie  auch  UnsernDasallen  und  Unter-  V
thauen,  und  insgesamt  allen  in  Unsern
Vormundschaftlichen  Landen  und  hoher
-Obrigkeit  gesessenen,  oder  die  sich  sonsten
darinnen  Wohnungsweise,  oder  auch  nur
aufeinige  Zeit  aufhalten  oder  durchreysen,
Unsern  Gruß  und  Gnade  zuvor,  und  fügen ­
  Ihnen  und  jedermänntglich  zu  wissen; ­
  obwohlen  Unsers  in  GOtt  ruhenden ­
  Freund!.  Vielgeliebten  Herrn  Vetters/ ­
  Herzog  Eberhard  Ludwigs  Liebden,
  das  Duelliren,  Zweybalgen  und
Schlagen  unterm  6k«n  Martii  1714.
durch  nachfolgendes  im  Druck  ausgegangenes ­
  Edier  ernstlich,  und  bey  Lebens-Leibes-und
  andern  Straffen  verhörten:
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.