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Von (ßOttes Gnaden
Carl Rudolph,
Herzog zu Würtemberg und Teck re.
(Entbieten hiemit allen und jeden Un-^
fern Vormundschaftlichen Eivil-Und
Militär - Bediellten , Hohen und
Nidern, bey Hof, in der Canzley, bey
der Miliz und auf dem Land, Unserer
Treu-gehorsamsten Universität zu Tübin- /
gen, wie auch UnsernDasallen und Unter- V
thauen, und insgesamt allen in Unsern
Vormundschaftlichen Landen und hoher
-Obrigkeit gesessenen, oder die sich sonsten
darinnen Wohnungsweise, oder auch nur
aufeinige Zeit aufhalten oder durchreysen,
Unsern Gruß und Gnade zuvor, und fügen
Ihnen und jedermänntglich zu wissen;
obwohlen Unsers in GOtt ruhenden
Freund!. Vielgeliebten Herrn Vetters/
Herzog Eberhard Ludwigs Liebden,
das Duelliren, Zweybalgen und
Schlagen unterm 6k«n Martii 1714.
durch nachfolgendes im Druck ausgegangenes
Edier ernstlich, und bey Lebens-Leibes-und
andern Straffen verhörten: