Volltext : Preis-Statut der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart (1892)

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S. 4.

Die Preisaufgaben sämtlicher Abteilungen werden am 25. Februar
(vergl. $. 14.) bekannt gemacht.
Als Termin für die Ablieferung der Bearbeitungen ist an den
Abteilungen für Architektur, für Bauingenieurwesen, Maschineningenieurwesen
 und allgemein bildende Fächer der 15. Oktober desselben
Jahres, an den Abteilungen für chemische Technik und für Mathematik
und Naturwissenschaften der 15. Dezember des nächstfolgenden Jahres
bestimmt.

$. 5.
Eine einmal eingereichte Arbeit darf nicht mehr zurückgezogen
werden.

§. 6.

Berechtigt zur Preisbewerbung sind alle diejenigen, welche bei
der Bekanntmachung der Preisaufgabe oder zu der für die Ablieferung
der Bearbeitungen vorgeschriebenen Zeit irgend einer Abteilung der
Technischen Hochschule als ordentliche oder ausserordentliche Studierende
angehören, sofern sie die Hochschule vor Ablieferung der Preisarbeit
mindestens drei volle Semester als Studierende besucht haben.

$. 7.
Jede Preisschrift ist mit einem Kennwort zu versehen und ihr
ein Zettel mit dem Namen des Verfassers in versiegeltem Umschlag
beizugeben, welcher letztere als Aufschrift das gleiche Kennwort trügt.

8. 8.
Die mit Ablauf der Frist bei der Direktion eingegangenen Arbeiten
 sind von dieser sofort dem Referenten, welcher die Aufgabe vorgeschlagen
 hat, zur Prüfung und schriftlichen Beurteilung zuzustellen.
Auf Grund des von dem Referenten abgegebenen Gutachtens beschliesst
 das Abteilungskollegium über einen Antrag an den Lehrerkonvent,
 welcher endgiltig über die Zuerteilung der Auszeichnungen (vergl.
$. 10.) entscheidet.
Die Feststellung der Namen der Ausgezeichneten findet nach
dieser Zuerteilung im Lehrerkonvent statt.

8. 9.

Jeder Preisbewerber ist gehalten, auf Verlangen des Referenten,
des Abteilungskollegiums oder des Lehrerkonvents, zur Feststellung
            
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