Volltext : Preis-Statut der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart (1892)

seiner Autorschaft und seiner Auffassung in Betreff der Preisaufgabe,
sich zu einem Colloquium mit dem Referenten in der Technischen Hochschule
 zu stellen.

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An jeder Abteilung wird in der Regel jährlich ein Preis für
vollig geniigende Losung einer Preisaufgabe ausgegeben.
Ausser den Preisen werden öffentliche Belobungen erteilt.

$. 11.

Sollten zwei Arbeiten einer verfügbaren Preises gleich würdig
erkannt werden, so ist durch das Los über die Zuerteilung zu entscheiden.

8. 12.

Die Preise bestehen je in eine: goldenen Medaille im Werte von
200 Mark, neben welcher dem Empfánger ein Preisdiplom eingehàndigt
wird.
Preisdiplome empfangen auch diejenigen Preisbewerber, welche
beim Losen um einen Preis unterliegen, was durch einen Vermerk auf
dem Diplom festzustellen ist.
Bewerber, welchen eine öffentliche Belobung zuerkannt wurde,
erhalten ein Belobungsdiplom.

8. 13.

Über das Ergebnis der Preisbewerbung wird sofort nach der
betreffenden Sitzung des Lehrerkonvents dem K. Ministerium unter Vorlegung
 der abgegebenen Gutachten eingehender Bericht erstattet, wie
auch Vorlage zur Veröffentlichung im Staatsanzeiger gemacht.

8, 14.

Die Verteilung der Preise und die Verkündung der Belobungen
nebst der Zustellung der Diplome geschieht an dem auf den Ablieferungstermin
 folgenden 25. Februar bei der Feier des Geburtsfestes
Seiner Majestät des Königs in der Technischen Hochschule durch den
Direktor derselben.

8. 15.

Die mit einem Preise gekrönten Arbeiten sind der Hochschule
als Eigentum zu überlassen.
            
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