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Mittel nach d können auch an bereits in der ausführenden
Technik stehende junge Maschinen- und Elektroingenieure
gewährt werden, die an der genannten Abteilung der Tech-
nischen Hochschule Stuttgart studiert und hier die Diplom-
prüfung abgelegt oder bei den sonstigen Prüfungen sehr
gute Zeugnisse erworben haben, oder als junge Assistenten
oder Dozenten an der Abteilung tätig gewesen sind, und
deren Leistungen in wissenschaftlicher Hinsicht zu beson-
deren Erwartungen berechtigen.
Insoweit nach Erfüllung der unter a bis e bezeichneten
Aufgaben noch Stiftungsmittel zur Verfügung stehen, können
begabte, fleißige und bedürftige Studierende unterstützt
werden, um an Besichtigungen (Exkursionen) teilzunehmen,
die von Lehrern der Technischen Hochschule veranlaßt
und geleitet werden, vorausgesetzt, daß solche Unter-
stützung nicht von anderer Stelle erlangt werden kann.
g) Falls in der Übergangszeit vom Kriegs- zum Friedenszu-
stand große, sonst nicht zu befriedigende Anforderungen
an die im Lande vorhandenen Studienstipendien gestellt
werden sollten, so können in dieser Zeit auch Studien-
stipendien, aber nur an solche Studierende gewährt werden,
die infolge des Krieges verhindert wurden, ihre Studien
an der Hochschule aufzunehmen oder fortzuführen und sie
zu vollenden, vorausgesetzt, daß sie gute Begabung, aus-
geprágte Strebsamkeit und Bedürftigkeit nachweisen.
In besonderen Fállen kann auch ein vorgeschrittener
Studierender, junger Assistent oder Dozent einer anderen
Abteilung der Technischen Hochschule Stuttgart als Be-
werber anerkannt werden.
GE,
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2. Einwirkung auf die Industrie.
a) Die dem Studium vorhergehende, mindestens einjährige
Werkstattstätigkeit und
b) die auf das Studium folgende Tätigkeit als Ingenieur sind
in zweckmäßiger, die Entwicklung des jungen Mannes
fortgesetzt im Auge zu behaltender Weise zu gestalten.
Während der Ferienzeit soll strebsamen Studierenden
Tätigkeit in den Werkstätten, auf Montagestellen oder in
den Büros soweit als ausführbar ermöglicht werden: